Parlament

Breite Mehrheit für neues Naturschutzgesetz

Das erst im Sommer 2018 angenommene neue Umweltschutzgesetz wurde gestern im Parlament abgeändert. Die Neufassung präzisiert unter anderem die Sanktionen bei Verstößen gegen die legalen Auflagen und listet die schützenswerten Biotope auf, was bisher über großherzogliches Reglement erfolgte.

Lediglich die CSV um Gilles Roth lehnte das neue Gesetz ab

Lediglich die CSV um Gilles Roth lehnte das neue Gesetz ab Foto: Editpress/Julien Garroy

Keine fundamentalen Änderungen, sondern Anpassungen am Gesetz, um es vor Ort besser umzusetzen, rechtfertigte Berichterstatter François Benoy („déi gréng“) die Novelle. Hauptziel des Gesetzesprojekts sei es, dessen strafrechtliche Umsetzung zu garantieren und unpräzise Bestimmungen zu verdeutlichen. Eingeführt wurden neue Elemente bezüglich der Verstümmelung und Tötung von Wildtieren. Präzisiert werde, was unter Zerstörung eines Biotops zu verstehen ist.

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