„Code de la route“

Blinkende Rücklichter an Fahrrädern sind in Zukunft verboten

Vor allem Rennradfahrer dürfte es interessieren: In Zukunft sind Blinklichter am Zweirad verboten. Eine entsprechende Regelung wurde im Rahmen der Anpassungen zur Mikromobilität in den „Code de la route“ aufgenommen.

Vor allem bei winterlichen Bedingungen setzen Rennradfahrer gerne blinkende Rücklichter ein

Vor allem bei winterlichen Bedingungen setzen Rennradfahrer gerne blinkende Rücklichter ein Foto: Philip Michel

Es betrifft in erster Linie die vielen Rennradfahrer auf Luxemburgs Straßen, denn vor allem bei ihnen erfreuen sich blinkende Rücklichter großer Beliebtheit. Tagsüber dienen sie dazu, dass Radler früher von den Autofahrern erkannt werden. Die kleinen, kompakten Leuchten, die mittels Gummiband an der Sattelstange befestigt werden, haben in den letzten Jahren immer mehr an Strahlkraft zugelegt. Sie dürfen noch immer benutzt werden, aber nicht mehr im Blinkmodus, wie Mobilitätsminister François Bausch am Freitag bestätigte. Am Donnerstag war eine Petition zum Verbot von Blinklichtern auf Fahrrädern abgelaufen. Sie brachte es auf insgesamt 44 Unterschriften.

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