Erziehung
Bildungsminister Meisch will Angebote für schulische Inklusion in Luxemburg ausbauen
Unter dem Eindruck einer steigenden Gewalt unter Jugendlichen und einer Zunahme der Zahl von Schülern mit spezifischem Förderbedarf stellt sich die Frage, wie mit „Systemsprengern“ umzugehen ist und ein geregelter Schulunterricht gewährleistet werden kann.
Es kommt darauf an, einen geregelten Unterricht zu gewährleisten Foto: Fabrizio Pizzolante
Im Vordergrund stehen seit Tagen der Fall von eskalierender Gewalt von sechs Jugendlichen gegen einen 14-Jährigen im Bonneweger Park Kaltreis und die unfassbare Tat im Umfeld des „Lycée technique du Centre“ Ende Februar, bei der ein 14-jähriges Mädchen eine Mitschülerin mit einem Messer verletzt hatte. Die Gewalt stand auch im Zentrum der Parlamentsdebatte, während der Bildungsminister Claude Meisch (DP) bereits den Aktionsplan angekündigt hatte, den er am Montagvormittag vorstellte. Die Gründe, die hinter dem zunehmenden Gewaltproblem stecken, sind vielfältig, betont er ein ums andere Mal. Jedenfalls sind es keine Einzelfälle von sogenannten „Systemsprengern“ mehr, sondern ein flächendeckendes Phänomen. Der Minister verweist einmal mehr auf den Überkonsum von Smartphones, der dabei eine Rolle spiele.
Nun hat Meisch Details seines Aktionsplans für eine bessere schulische Inklusion vorgestellt. Seit 2017 wurde das Betreuungssystem für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf reformiert, um die schulische Inklusion zu verbessern und allen betroffenen Schülern die für ihre Entwicklung und ihren Erfolg notwendigen Begleitmaßnahmen anzubieten. Dies schlug sich sowohl in erheblichen Investitionen in Personal als auch in der Umsetzung struktureller Anpassungen nieder, um den steigenden Bedürfnissen der Schüler gerecht zu werden. So stieg etwa die Zahl der Mitarbeiter im Rahmen dieses Systems von 645 im Jahr 2017 auf 1.902 im Jahr 2025. Die Einrichtung von Teams zur Unterstützung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, „Équipes de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques“ (ESEB), sowie von Lehrern und Assistenten, die auf die Schulbildung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf spezialisiert sind (I-EBS und A-EBS), habe es ermöglicht, so Meisch, die individuelle Betreuung der Schüler in der Schule zu verstärken und eine koordinierte und interdisziplinäre Betreuung sicherzustellen.
Betreuung von Störenfrieden
Dennoch steht die Betreuung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf heute vor einer Reihe von Herausforderungen. Die Gesellschaft hat sich weiterentwickelt, und mit ihr auch die Bedürfnisse der Schüler sowie die Realitäten, mit denen die Schulen konfrontiert sind. Für eine Bestandsaufnahme der Herausforderungen im Grundschulbereich gab es in den ersten beiden Monaten des Jahres einen Konsultationsprozess mit Akteuren vor Ort: von Grundschulleitern über Gewerkschaften und die nationale Elternvertretung bis zum Ombudsmann für Kinder und Jugendliche (Okaju) sowie Sonderpädagogen, die auf die Betreuung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf spezialisiert sind (I-EBS).
Ein Konsens besteht in der Analyse der wichtigsten Herausforderungen. Diese betreffen die Betreuung von Schülern, „die ein extremes oder unangepasstes Verhalten zeigen, dabei den Unterrichtsablauf erheblich stören und ihre eigene Sicherheit oder die anderer gefährden können“, wie es seitens des Ministeriums genannt wird. Es bedürfe eines reaktionsfähigeren Systems mit kürzeren Wartezeiten bis zur Betreuung. Außerdem müssten alternative Schulangebote ausgeweitet werden.
Der Aktionsplan zielt darauf ab, die Betreuung der betroffenen Schüler in der Grundschule zu stärken und auszubauen. Dazu gehören: ein Kriseninterventionsplan für den schulischen Bereich, die Aufstockung der Ressourcen für I-EBS und A-EBS, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, die Regionalisierung und Ausweitung des Angebots der Kompetenzzentren, eine bessere Prävention durch verstärkte Betreuung in der ersten Schulstufe, die kohärentere Unterstützung des Schülers und seiner Familie durch das ONE-Schouldéngscht sowie eine Reserve an Vertretungskräften für das Personal der ESEB und eine Reform der Nationalen Inklusionskommission. Darüber hinaus soll es Neueinstellungen geben. Ein neues Portal soll die Fragen rund um die schulische Inklusion beantworten. Die konkreten Modalitäten sowie die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen werden in den kommenden Wochen im Dialog mit allen betroffenen Partnern erörtert.
Früherkennung von Risikosituationen
Die ESEBs sollen Risikosituationen früh erkennen und Schüler, von denen eine akute Gefahr ausgeht, sollen für maximal drei Tage aus dem Unterricht genommen werden, erklärt Meisch. Hier stehen zwei Prinzipien einander gegenüber: auf der einen Seite das Bedürfnis aller Schüler, sich in der Schule sicher zu fühlen, auf der anderen das Recht auf Bildung auch der Schüler, denen es gerade nicht gut geht. Schließlich komme es aber darauf an, einen geregelten Unterricht zu gewährleisten. Das Ziel besteht darin, die Situation des Schülers zu stabilisieren, seine Grundkompetenzen zu stärken und ihn schrittweise wieder in den Regelunterricht einzugliedern.
Derzeit bieten die acht Kompetenzzentren für Sonderpädagogik Betreuung über ein Netzwerk von 91 Außenstellen im ganzen Land an. Dieses Angebot soll bis 2028 auf 124 Außenstellen erweitert werden. Der Schwerpunkt liegt beim Zentrum für sozial-emotionale Entwicklung, das von 19 auf 33 Außenstellen anwachsen wird, und beim Zentrum für Kinder und Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störungen (CTSA), das von 22 auf 31 Außenstellen erweitert wird.