„Wanteraktioun“
Begrenzter Zugang: Menschenrechtskommission übt scharfe Kritik an der Regierung aus
Die Luxemburger „Wanteraktioun“ schützt Obdachlose vor Kälte. Neue Zugangsbeschränkungen könnten jedoch viele Betroffene ausschließen. Die Menschenrechtskommission warnt vor schwerwiegenden Folgen, vor allem für Asylsuchende.
Für etliche Betroffene bleibt die „Wanteraktioun“ die letzte Zuflucht Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Die „Wanteraktioun“ schützt obdachlose Menschen in Luxemburg vor der Kälte. Doch seit der Wintersaison 2024/2025 gelten neue Bedingungen: Nur wer seit mindestens drei Monaten in Luxemburg lebt, erhält uneingeschränkten Zugang zur „Wanteraktioun“. Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, darf die Einrichtung lediglich für maximal drei Nächte nutzen.