Luxemburg

Auf Windeln muss weiter die volle Mehrwertsteuer von 17 Prozent bezahlt werden

Für Hygiene- und Menstruationsprodukte gilt in Luxemburg seit 2019 eine reduzierte Mehrwertsteuer von drei Prozent. Windeln fallen allerdings nicht unter diese Produkte. Hier gilt weiter der volle Satz von 17 Prozent. Das antwortete Finanzminister Pierre Gramegna (DP) auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten David Wagner („déi Lénk“).

Auf Windeln muss weiter die volle Mehrwertsteuer von 17 Prozent bezahlt werden

Symbolbild: Pixabay/Mahesh Patel

Warum wird die Mehrwertsteuer für Windeln sowohl für inkontinente Erwachsene als auch für Kleinkinder nicht von 17 Prozent auf drei Prozent reduziert? Das möchte der Linken-Abgeordnete David Wagner in einer parlamentarischen Frage vom Finanzminister Pierre Gramegna wissen. Der Minister habe laut Wagner die Unverzichtbarkeit von Menstruationshygieneprodukten wie Tampons und Slipeinlagen erkannt und dementsprechend die Mehrwertsteuer auf diesen Produkten seit Mai 2019 gesenkt. Hier gilt nun ein reduzierter Satz von drei Prozent (das Tageblatt berichtete). Windeln seien ebenfalls keine Luxusartikel und unverzichtbar, so Wagner. 

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

LSAP fordert 200 Euro höheren Mindestlohn

„Auch Betriebe müssen Verantwortung übernehmen“

;