Konventionelle Umwelt- und Naturschutzgesetze in Luxemburg sind eigentlich dazu da, um zu regulieren, wie wir Menschen mit der Natur umgehen. Sie definieren den Grad an Umweltverschmutzung und Zerstörung von Lebensräumen, die wir legal in Kauf nehmen. Für eine gesunde Beziehung zur Natur und einen wahrhaften Umweltschutz reiche dies nicht aus. Vielmehr müsse man der Natur eigene Rechte zuerkennen und sie als Rechtsperson in der Verfassung definieren, sagen der Luxemburger Rechtsanwalt Jean-Jacques Schonckert und seine Partnerin Isabelle Faber, Systemaufstellerin, im Tageblatt-Gespräch.
20.09.2022