Am kommenden 8. Oktober sind die in Luxemburg lebenden Wahlberechtigten aufgerufen, eine neue Abgeordnetenkammer zu wählen. Leider haben viele Arbeitnehmer, die tagtäglich unseren Wohlstand miterwirtschaften, kein Wahlrecht. Dies betrifft die Grenzpendler, die zwischenzeitlich fast die Hälfte der hiesigen Arbeitnehmerschaft darstellen. Von den in Luxemburg lebenden Arbeitnehmern besitzen rund die Hälfte nicht die luxemburgische Staatsbürgerschaft, sodass nur etwa 25% des Salariats wahlberechtigt sind.
08.08.2023