Mindestlohn
Arbeitsminister Mischo und die Frage: Wie wenig darf man in Luxemburg verdienen?
Neben der noch immer offenen Kollektivvertragsfrage steckt das Arbeitsministerium von Minister Mischo noch in einer weiteren Baustelle: das Gesetz zur Anpassung des Mindestlohns, das jüngst vom Staatsrat zurückgewiesen wurde.
Die EU-Direktive 2022/2041 bereitet Arbeitsminister Georges Mischo weiter Kopfzerbrechen Foto: Editpress/Julien Garroy
Die EU-Direktive 2022/2041 bereitet Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) weiter Kopfzerbrechen. In ihr hat das Europäische Parlament neben anderen Punkten festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass in jedem Land mindestens 80 Prozent der Arbeitnehmer unter einem Kollektivvertrag arbeiten. Luxemburg erfüllt diese Richtlinie bekanntlich nicht, das Arbeitsministerium muss also liefern. Die gesetzliche Umsetzung dieser europäischen Anforderung hat jedoch zu einem erbitterten Streit zwischen der Regierung und den Gewerkschaften geführt, in dessen Folge der luxemburgische Sozialdialog gelitten hat und viel Vertrauen zu Bruch gefangen ist. Noch immer ist keine Lösung in Sicht, ein „Sozialdësch“ soll die Gesprächspartner überhaupt wieder an einen Tisch bringen. Zwischenfazit: Ganz schön viel Scherben für ein Gesetz.
Dabei sind die Kollektivverträge gar nicht der Hauptgegenstand von EU-Direktive 2022/2041. Die beschäftigt sich ganz allgemein mit angemessenen Mindestlöhnen in den Mitgliedsstaaten. Die luxemburgische Regierung hat beschlossen, diese Richtlinie in zwei Gesetzesprojekte zu trennen: einmal Kollektivverträge, einmal Mindestlohn. Für Arbeitsminister Mischo bedeutet das jedoch nun doppelte Kopfschmerzen. Eigentlich war der Entwurf zur Mindestlohnanpassung schon relativ weit fortgeschritten. Doch nun hat der Staatsrat kürzlich Einspruch gegen das Gesetzesprojekt 8437 erhoben. Der Grund: Im Entwurf fehle eine Berechnungsmethode, mit der ein angemessener Mindestlohn für Luxemburg definiert werden könne.
Eine Aufgabe für Statec
Mit 2.637,79 Euro gehört der luxemburgische Mindestlohn zwar zu den höchsten in Europa, aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten liegt er aber dennoch nur knapp über der Armutsgrenze. Diese betrug im Jahr 2023 etwa 2.382 Euro pro Monat für eine alleinstehende Person. Weshalb allen voran die Gewerkschaften eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns fordern. Diese hatte Arbeitsminister Mischo im Rahmen des Gesetzesprojekts jedoch abgelehnt. Bereits im Oktober hatte die Arbeitnehmerkammer („Chambre des salariés“) in ihrem Gutachten das Gesetzesprojekt mit scharfen Worten kritisiert. Die Umsetzung der Richtlinie sei „bedauerlich“ und eine „verpasste Gelegenheit“, um „das Schicksal der Arbeitnehmer in Luxemburg erheblich zu verbessern“, so die CSL. Der Gesetzesentwurf bringe keine konkreten Verbesserungen mit sich.
Die Handwerkskammer („Chambre des métiers“) stellte wiederum in ihrem Gutachten im Dezember fest, dass sich „der soziale Mindestlohn in Luxemburg im Vergleich zu unseren Nachbarländern durch ein sehr großzügiges Niveau auszeichnet und die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/20411 bereits weitgehend erfüllt“ seien. Der Mindestlohn müsse ein „angemessenes Gleichgewicht“ zwischen der aus ihm resultierenden Kaufkraft und der Leistungsfähigkeit der Unternehmen halten, die diesen Lohn zahlen. Auch zu den Berechnungskriterien äußerte sich die Handwerkskammer. Hier solle der Gesetzgeber auf „luxemburgische Besonderheiten“ eingehen. Bei der zweijährigen Anpassung des Mindestlohns müsse die Entwicklung der Kaufkraft in Relation zu den Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigt werden – dies sei schon durch den Mechanismus der automatischen Lohnindexierung abgedeckt.
Die Berechnungskriterien für die Festlegung und Aktualisierung des Mindestlohns sind auch der Hauptkritikpunkt des Staatsrats – und der Grund, warum das Gesetzesprojekt nun wieder auf dem Schreibtisch von Arbeitsminister Mischo gelandet ist. Dem Staatsrat fehlen im Gesetzesentwurf Referenzwerte, um die geforderte Angemessenheit des Mindestlohns zu belegen. In der EU-Direktive werden als „international gebräuchliche indikative Referenzwerte“ zum Beispiel 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns genannt.
Um diese Referenzwerte ermitteln zu lassen, wendet sich Mischo nun an Statec. Aus der Parlamentskommission für Arbeit heißt es, der Minister werde sich zeitnah mit Direktor Tom Haas zusammensetzen, um eine geeignete Berechnungsmethode für den luxemburgischen Mindestlohn zu finden. Das Ergebnis dieser Suche nach dem Referenzwert wird Mischo dann der Kommission in einer ihrer kommenden Sitzungen präsentieren.