Luxemburg

Allgemeiner Zugang zu Verhütungsmitteln tritt am 1. April in Kraft

Die Kosten für alle Verhütungsmittel werden ab dem 1. April in Luxemburg rückerstattet – mit einer Ausnahme.

Es wird kein ärztliches Attest mehr nötig sein, um die Kosten für die sogenannte „Pille danach“ in Apotheken erstattet zu bekommen

Es wird kein ärztliches Attest mehr nötig sein, um die Kosten für die sogenannte „Pille danach“ in Apotheken erstattet zu bekommen Foto: AFP/Jim Watson

Die Umsetzung des universellen Zugangs zu Verhütungsmitteln steht in Luxemburg kurz bevor. Die dafür nötigen Rechtsinstrumente werden am 1. April in Kraft treten, teilen das Gesundheitsministerium und das Ministerium für soziale Sicherheit in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Donnerstag mit. Ab diesem Zeitpunkt wird die Kostenübernahme von sicheren und zuverlässigen Verhütungsmitteln auf ärztliche Verordnung möglich sind, und zwar ohne Altersbegrenzung und ohne Unterscheidung nach Art oder Methode der Empfängnisverhütung.

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