Gericht
Aktivisten Freitag und Jacoby geben Verstöße gegen Corona-Gesetze zu – aber streiten deren Legitimität ab
Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby haben gegen die Corona-Gesetzgebung verstoßen. Das streiten die beiden Co-Organisatoren der wöchentlichen Demonstration gegen die Anti-Pandemie-Maßnahmen eigentlich auch nicht ab. Vor dem Friedensgericht stellen sie aber die Legitimität dieser Gesetze infrage. Deshalb wollen sie, dass das Verfassungsgericht darüber urteilt, bevor über sie geurteilt wird.
Peter Freitag, einer der vor dem Friedensgericht Beschuldigten, auf dem Weg zum Gericht. Er läuft, weil er etwas in Verspätung ist, nicht weil er es nicht erwarten kann, vor Gericht seine Sicht der Dinge zu verbreiten – oder? Foto: Editpress/Julien Garroy
Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby, zwei mittlerweile bekannte Namen der wöchentlichen Proteste, die sich gegen die Corona-Maßnahmen der Luxemburger Regierung richten, müssen sich vor Gericht verantworten. Vor dem Friedensgericht sollen sie erklären, warum sie im Verlaufe der vergangenen Monate öfters gegen die Corona-Gesetzgebung verstoßen haben. Es werden ihnen keine Verbrechen, sondern Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen. Darauf steht eine Geldstrafe, keine Haftstrafe.