Parlament
Abgeordnete unterstützen Staatsgarantien für EU-Programme
Etliche Gesetzentwürfe lagen den Abgeordneten gestern zur Abstimmung vor. Alle beschäftigten sich mit der Covid-19-Krise. Sie verlängern die Wirkung der Krisenmaßnahmen, die von der Regierung über Reglemente ergriffen worden waren, über den 24. Juni, Ende des Krisenzustands, hinaus.
Das Parlament bereitete das Ende des Krisenzustands vor Foto: Editpress/Alain Rischard
Zum Auftakt der Sitzung befasste sich das Plenum mit staatlichen Garantien Luxemburgs für Stützmaßnahmen, die im April von der Eurogruppe zur Abschwächung der Folgen der Covid-Krise beschlossen worden waren. Es handelt sich dabei unter anderem um Mittel, die die EU-Kommission für Kurzarbeitsprogramme (100 Milliarden Euro) bereitstellt und um das Darlehensprogramm der Europäischen Investitionsbank (EIB) für EU-Unternehmen (200 Milliarden Euro). Luxemburg garantiert dabei Mittel in Höhe von bis zu 150 Millionen Euro. Die beiden Pakete würden zu jeweils 25 Milliarden Euro von den EU-Staaten garantiert. Ein dritter Bestandteil des EU-Unterstützungsplans sieht über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) eine Kreditlinie von 240 Milliarden Euro für die Mitgliedstaaten vor. Staatsgarantien werden hier jedoch nicht benötigt.