Corona-Krise

Abgelaufene Personalausweise bleiben bis drei Monate nach dem Ausnahmezustand gültig 

Schon im bisherigen Ausnahmegesetz wurde festgelegt, dass Personalausweise, die während des „Etat de crise“ abgelaufen sind, bis zum Ende dieser Zeit gültig bleiben. Nun wurde der Zeitrahmen um drei Monate verlängert, damit den Bürgern ausreichend Zeit bleibt, die nötigen Formalitäten zu erledigen. 

Abgelaufene Personalausweise sollen bis zu drei Monate nach dem Ende des Ausnahmezustands ihre Gültigkeit behalten

Abgelaufene Personalausweise sollen bis zu drei Monate nach dem Ende des Ausnahmezustands ihre Gültigkeit behalten Foto: Editpress/Alain Rischard

Die Corona-Krise bringt das öffentliche Leben in Luxemburg fast komplett zum Erliegen. Viele Behörden arbeiten nur noch mit einem Bruchteil ihres Personals, was sich mitunter auf administrative Abläufe auswirkt.  Auch die Gemeinden können derzeit nur das Allernötigste erledigen. Neue Personalausweise können beispielsweise derzeit nicht erneuert werden. Die Regierung hat deshalb Ende März bekannt gegeben, dass alle nach dem 1. März abgelaufenen Personalausweise bis zum Ende des Ausnahmezustands in Luxemburg gültig bleiben, darunter auch die Ausweise der Personen, die während der Corona-Krise in eine andere Gemeinde gezogen sind.

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