Leserforum
Straße von Hormus
Die gemeinsame Erklärung zur Straße von Hormus, die am 19. März von Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Japan und Kanada beschlossen wurde, ist ein politischer und rechtlicher Dammbruch. Darin erklären mehrere westliche Staaten, sie verurteilten Iran, beriefen sich auf das Völkerrecht und seien bereit, „geeignete Maßnahmen“ zur Sicherung der Schifffahrt zu ergreifen. Was hier wie Ordnung klingt, ist in Wahrheit eine gefährliche Verdrehung der Rechtslage.
Zunächst zum Grundsätzlichen: Die Straße von Hormus ist eine internationale Meerenge. Sie gehört weder Europa noch irgendeinem Staatenbündnis. Sie liegt zwischen Iran und Oman. Das geltende Seerecht garantiert allen Staaten die Durchfahrt – aber es gibt niemandem das Recht, sich dort eigenmächtig als Ordnungsmacht aufzuspielen. Wer von außen militärisch „Sicherheit gewährleisten“ will, braucht eine klare völkerrechtliche Grundlage. Die wird in dieser Erklärung nicht genannt. Damit bewegt sich das Ganze mindestens in einer rechtlichen Grauzone.
Ein weiterer Punkt wird völlig ausgeblendet: Iran hat die Straße nicht pauschal gesperrt, sondern gezielt gegenüber jenen Staaten eingeschränkt, die an militärischen Angriffen beteiligt sind. Im Völkerrecht gilt: Ein Staat hat das Recht, sich zu schützen, wenn seine Sicherheit bedroht ist. Genau diese Bedrohung ist durch die Angriffe gegeben. Dass diese sicherheitspolitische Realität ignoriert wird, während gleichzeitig externe Staaten ohne Mandat „Maßnahmen“ ankündigen, ist nicht nur einseitig – sondern brandgefährlich.
Doch damit nicht genug. Der eigentliche Skandal ist die vollständige Ausblendung der Vorgeschichte. Die militärischen Angriffe der USA und Israels auf Iran werden mit keinem Wort erwähnt – obwohl genau sie die Eskalation ausgelöst haben und ihre Vereinbarkeit mit dem Gewaltverbot der UN-Charta von zahlreichen Stimmen als rechtswidrig bewertet wird. Dieses Gewaltverbot ist der Kern des Völkerrechts. Wer es ignoriert, stellt die gesamte Ordnung infrage.
Stattdessen wird Iran als alleiniger Verursacher dargestellt. Das ist keine Analyse. Das ist eine bewusste Umkehr von Ursache und Wirkung. Und hier zeigt sich ein bekanntes Muster: Europa lässt sich erneut in eine Eskalation hineinziehen, die nicht aus eigener strategischer Notwendigkeit entsteht, sondern im Fahrwasser der USA vorangetrieben wird. Und dann berufen sich genau dieselben Staaten auf das Völkerrecht. Ein Recht, das man nur dann zitiert, wenn es ins eigene politische Bild passt, ist kein Recht mehr. Es ist ein Instrument.
Der nächste Schritt ist noch gravierender: die Bereitschaft, „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen. In der Sprache der internationalen Politik bedeutet das nichts anderes als die mögliche militärische Präsenz oder Beteiligung in einer der sensibelsten Regionen der Welt – ohne klares Mandat, ohne transparente rechtliche Herleitung. Das ist hochgefährlich.
Europa hat in dieser Meerenge kein Mandat, keine Zuständigkeit und kein Recht, sich dort als sicherheitspolitischer Akteur aufzuspielen. Dass dies dennoch geschieht, lässt nur einen Schluss zu: Es geht nicht um Recht, sondern um Interessen – um Energie, Einfluss und geopolitische Abhängigkeiten. Aber Interessen schaffen keine Legalität.
Wer sich unter Berufung auf das Völkerrecht in einen Konflikt einmischt, während gleichzeitig ein möglicher Bruch dieses Rechts ignoriert wird, untergräbt genau die Ordnung, die er zu verteidigen vorgibt. Das ist nicht nur widersprüchlich. Es ist verantwortungslos. Und es ist gefährlich.