Editorial

Schildkröten, Spinnen und Sammy: Exoten sind keine Haustiere

Um ein Wallaby-Känguru halten zu dürfen, muss man eine spezielle Genehmigung von der Veterinärinspektion haben

Um ein Wallaby-Känguru halten zu dürfen, muss man eine spezielle Genehmigung von der Veterinärinspektion haben Symbolfoto: Pixabay

Sammy ist tot. Das Känguru konnte noch kurz Freiheit schnuppern, bevor es laut Veterinärinspektion „einer schwer heilbaren bakteriellen Krankheit“ zum Opfer fiel. Gefühlt die ganze Nation trauert jetzt um das Beuteltier. Dabei hätte es eigentlich nicht so weit kommen dürfen. Wallaby-Kängurus gehören nicht in Privathaushalte – genauso wenig wie andere exotische Tiere.

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