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„Mit allem Respekt …“: Stellungnahme der Klägerin zum gekippten Verbot der Escher Einliegerwohnungen
Das Verwaltungsgericht kippte vor wenigen Tagen das Escher Verbot von Einliegerwohnungen. Rund 4.000 Einfamilienhäuser waren damit belegt. Mit ihrer Entscheidung handelten sich CSV, DP und „déi gréng“ unter CSV-Bürgermeister Georges Mischo Anfang 2021 viel Gegenwind ein. Von der Opposition. Aber auch aus der Gesellschaft. Zudem gab es juristische Verfahren. Simone Turmes’ Klage hat dieses Verbot nun gekippt. Im Folgenden ein Standpunkt von Klägerin Turmes.
Schöner wohnen: Georges Mischo und Christian Weis im März vergangenen Jahres Foto: Editpress/Julien Garroy
Am 26. Juli 2024 kippte das Verwaltungsgericht das Verbot der Stadt Esch aus dem Jahr 2021, laut dem es nicht erlaubt war, in den 4.000 grün markierten Einfamilienhäusern des Bebauungsplans eine Einliegerwohnung („logement supplémentaire intégré“) einzurichten. Wie zu erwarten war, blieben die Reaktionen der Escher Politiker nicht aus. Die Kommentare häufen sich und werfen alte Gräben erneut auf.