Editorial
Gesucht: Verteidiger des Völkerrechts
In Anbetracht des Krieges im Iran und im Nahen Osten muss sich Europa jetzt geeint hinter das internationale Recht stellen – sonst werden beide in der neuen Weltordnung bedeutungslos.
Friedenstaube über dem blauen Himmel von Dubai, wo abgefangene iranische Raketen ihre Spuren hinterlassen haben Foto: AFP
Es ist schwer, den Anbruch einer neuen Epoche auszumachen, wenn man selbst mittendrinsteckt. Dafür braucht es eigentlich das kühle Blut und den geschärften Blick des historischen Abstands. Eigentlich. Die Umbrüche der vergangenen Jahre sind jedoch so deutlich, so tiefgreifend, dass selbst wir Zeitgenossen feststellen können, dass wir in einer neuen Zeit leben, in der die alten Regeln nicht mehr gelten. Und der Krieg, den die USA und Israel gerade gegen den Iran führen, ist ein neuer Krieg in dieser neuen Zeit.
Der lange Abschied vom Völkerrecht hat begonnen. Internationales Recht ist nicht mehr der gemeinsame Nenner der Nachkriegsordnung. Die Weltordnung ist dabei, sich von einer regelbasierten zu einer machtbasierten Ordnung zu wandeln. Der russische Angriff auf die Ukraine ist ein Ergebnis dieser neuen Ordnung, die US-Invasion Venezuelas ebenfalls. Und nun also der Angriff von USA und Israel auf den Iran. In Europa misst man diesen Konflikt noch immer an den Maßstäben der alten Welt: Ist es legitim, den Iran anzugreifen, um eine Atommacht zu verhindern? Gehört das zum Selbstverteidigungsrecht Israels? Darf sich der Iran im Gegenzug selbst verteidigen mit Angriffen auf Israel und US-Militärbasen in den Golfstaaten? Die Protagonisten dieses Krieges kümmern solche regelbasierten Überlegungen schon lange nicht mehr. Sie agieren in einer neuen Welt der Gelegenheiten, ihre Machtbereiche auszudehnen oder abzusichern.
Ein Wandel, der nicht erst mit dem russischen Überfall auf die Ukraine begonnen hat. Der Linken-Abgeordnete David Wagner hat recht, wenn er sich beim jüngsten Iran-Konflikt an den Irakkrieg 2003 erinnert fühlt. Ebenfalls ein Angriff, den die USA und Großbritannien damals ohne explizites UN-Mandat starteten, ein Bruch mit dem Völkerrecht. Man kann internationales Recht nur so oft brechen, bis es irgendwann bedeutungslos wird.
In Luxemburg bezieht man deshalb Position: Außenminister Xavier Bettel kritisierte am Sonntag den Angriff der USA und Israels als „nicht im Einklang mit dem internationalen Recht“. Und auch unter den Abgeordneten der Chamber herrscht parteiübergreifende Einigkeit: Diplomatie statt Eskalation. In Europa ist man sich da schon weniger einig. Die Staatschefs von Deutschland, Großbritannien und Frankreich haben am Sonntag eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die Gegenangriffe des Irans verurteilen und ein Eingreifen in den Konflikt von europäischer Seite nicht ausschließen – vom Völkerrecht hingegen keine Rede. In bestem, verschleierndem Bürokratendeutsch steht dort: „Wir werden die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um unsere Interessen und die unserer Verbündeten in der Region zu verteidigen. Dies kann potenziell auch, falls notwendig, das Ermöglichen von verhältnismäßigen militärischen Defensivmaßnahmen einschließen, um die Fähigkeit des Iran, Raketen und Drohnen abzufeuern, an der Quelle zu zerstören.“
Dieser Vorstoß von drei der mächtigsten europäischen Nationen ist ein Signal in die falsche Richtung. In der neuen Weltordnung muss Europa für das Völkerrecht einstehen, es ist Teil unserer Identität. Wenn Europa sich nicht geeint hinter dieses internationale Recht stellt, werden beide in der neuen Weltordnung bedeutungslos werden.
Und Luxemburg? Zwar hat Premierminister Luc Frieden jüngst bei seiner von europäischem Selbstbewusstsein strotzenden Harvard-Rede erstmals kritischere Töne gegenüber den USA und ihrer globalen Sicherheitspolitik angeschlagen, ein so klares und deutliches Urteil wie sein Außenminister hat er bislang jedoch öffentlich nicht gefällt. Mit seiner kurzfristig anberaumten Regierungserklärung am Dienstagnachmittag vor der Chamber könnte Frieden nun ein Zeichen setzen. Für Europa, seine Werte und für das internationale Recht.