Editorial

Flüchtlingseinrichtung nicht vereinbar mit Kinderrechten

Eine Flüchtlingseinrichtung in Mersch zeigt, dass solche Unterkünfte die Kinderrechte nicht zwingend respektieren

Eine Flüchtlingseinrichtung in Mersch zeigt, dass solche Unterkünfte die Kinderrechte nicht zwingend respektieren Symbolbild: dpa/Nicolas Armer

Eine frühere Lagerhalle der Creos dient in Mersch über 300 Flüchtlingen als „Behausung“. Auf mehreren Stockwerken der Halle sind Container verteilt, in denen die Geflüchteten „wohnen“. Das Problem: Es gibt keine Fenster und die Türen können nicht abgeschlossen werden. Intimität? Fehlanzeige. Die Halle selbst hat ebenfalls keine Fenster. Tageslicht? Fehlanzeige. Sanitäre Anlagen und Toiletten? Diese befinden sich draußen auf dem Hof. Für Frauen und Kinder ist der nächtliche Weg dorthin, vorbei am Container der Männertoiletten, beängstigend, wie Zeugen berichten. Regelmäßig wird die Polizei dorthin gerufen.

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