Editorial
Die dritte Gewalt: Wenn der Rechtsstaat gegen Rechtsextreme vorgeht
Ein Gerichtsurteil könnte ihre Chance auf das Amt der Präsidentin zerstören: Marine Le Pen vom Rassemblement national Foto: AFP
Am heutigen Montag schaut ganz Frankreich und mindestens halb Europa nach Paris, genauer: auf das Urteil eines Pariser Strafgerichts gegen Marine Le Pen und 24 weitere Personen. Der Politikerin und ihrer Partei, dem Rassemblement national (RN), wird vorgeworfen, EU-Gelder in Millionenhöhe veruntreut zu haben. Zwischen 2004 und 2016 sollen Le Pen und ihre Parteigenossen EU-Gelder, die für EU-Personal in Brüssel bestimmt waren, stattdessen für Partei-Personal in Frankreich ausgegeben haben. Assistenten im Europaparlament seien mutmaßlich zum Schein beschäftigt gewesen, so die Anklage. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 300.000 Euro, eine Haftstrafe und ein fünfjähriges Verbot, ein politisches Amt innehaben zu dürfen.
Sollte die Spitzenfigur der französischen Rechten am Montag tatsächlich verurteilt werden, könnte das weitreichende Folgen für die politische Zukunft Frankreichs haben. Le Pen dürfte dann bei den nächsten Präsidentschaftswahlen im Jahr 2027 nicht antreten. Das wäre ein schwerer Schlag für den RN. Wer könnte Le Pen ersetzen? Der erst 29-jährige Jordan Bardella, seit 2021 Parteipräsident? Für den RN scheint es neben Le Pen keinen Plan B für den Weg in den Élysée-Palast zu geben. In einer Umfrage der konservativen Tageszeitung Le Figaro gaben kürzlich 42 Prozent der Befragten an, sich eine Kandidatur Le Pens im Jahr 2027 zu wünschen. Die wiederum beschuldigt die Staatsanwaltschaft, mit dem aktuellen Verfahren ihren „politischen Tod“ zu fördern. Sollte sie nicht wählbar sein, würde das dem Willen der Wähler zuwiderlaufen und die Demokratie gefährden, so Le Pen.
An dieser Stelle landet man nun immer, wenn der Rechtsstaat gegen Rechtsbrecher vom rechten politischen Rand vorgeht. Wenn die Justiz ihre Arbeit macht, mögliche Vergehen untersucht, Prozesse führt und am Ende Urteile fällt, gibt es den Rechtspopulisten und -extremen die Möglichkeit, sich selbst zum politischen Märtyrer zu stilisieren, die vom politischen Establishment und seinen juristischen Institutionen kaltgestellt wurden – und sich zum einzig wahren und direkten Vertreter des Volkswillens zu erheben.
Wäre es ein Sieg für die Demokratie, wenn Le Pen 2027 nicht antreten darf? In Deutschland gibt es eine andere politische Gemengelage, aber es lohnt der Blick auf eine ähnliche Frage: die Debatte über ein AfD-Parteiverbot. Muss man die Demokratie vor ihren Feinden auf juristischem Weg schützen? Sie nicht nur in den Parlamenten bekämpfen, sondern ihnen gleich den Zugang zu diesen verwehren? Was bedeutet das für den Volkswillen, wenn eine 20-Prozent-Partei verboten wird?
Der deutsche Politikwissenschaftler Philip Manow hat sich über Fragen wie diese Gedanken gemacht und warnt vor einer „Verrechtlichung“ der Politik, die zu noch mehr Politikverdrossenheit führen könnte und damit die Populisten noch weiter stärken würde. „Auf allgemeiner Ebene lässt sich konstatieren“, schreibt Manow, „dass eine Aufwertung der Gerichte mit Kontrollfunktionen gegenüber parlamentarischen Mehrheiten mit einer Abwertung dieser Parlamente einhergeht, damit mit einer Abwertung der demokratischen Wahl, und damit mit einer Abwertung der Wähler.“
Es gibt gute Argumente für und gegen ein AfD-Verbot, genauso wie ein rechtskräftiges Urteil im Fall Le Pen mit all seinen möglichen Folgen eine klare und deutliche Sprache spricht. Das Argument der „Verrechtlichung“ der Politik sollten Demokraten jedoch nicht so leicht abblitzen lassen. Auch um den Rechtsstaat zu bewahren und die Demokratie zu schützen.