Forum von Serge Urbany
Contournement de Bascharage-Dippach: Von der internationalen Straße zur Sackgasse
Das Contournement de Bascharage hat sich straßenplanerisch vom Elefanten zur Maus entwickelt. Und zwar von einer internationalen Verbindungsstraße zur simplen Anbindung an eine Gewerbezone. Aber mit dem gleichen umweltzerstörerischen Potenzial für Bascharage und Sanem. Die Geschichte dieses Contournement illustriert exemplarisch allgemeine Tendenzen in der Mobilitäts- und Umweltpolitik in diesem Land.
Contournement de Bascharage-Dippach: 2016 wurden drei Varianten in die Prozedur gegeben Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
Unter dem Titel „Luxemburg braucht Autobahnen in der Großregion und in Europa“ bildete das Luxemburger Wort am 23.11.1976 das Contournement noch nördlich von Bascharage ab. Mit direktem Anschluss an die „Biff“. Daraus wurde erst viel später ein Streckenverlauf entlang der Ortschaft Sanem noch in Bascharage an die Collectrice du Sud angebunden. Mit anschließender Durchquerung des Zämerbësch (Luxconsult 2002 Plan 7610-011).
Im strategischen Papier „route2020.lu“ von 2003 der „Ponts et chaussées“ wird das „Contournement de Bascharage/Dippach (E44-N5)“ in seiner Gesamtheit definiert als „Liaison de haut niveau entre Ville de Luxembourg et le Pôle européen de développement (PED) (…) Cette route sert par ailleurs d’itinéraire à la route européenne E44 entre Luxembourg et Longwy“, welche wiederum auf eine Genfer Straßenbaukonvention von 1975 zurückgeht.1)
Zur Person
Foto: Editpress-Archiv
Serge Urbany ist ehemaliger Abgeordneter und Gemeinderat aus Sanem
Das Hindernis der europäischen Artenschutzdirektive
2006 wurde eine Natura-2000-Habitatzone mit dem Zämerbësch ausgewiesen. Aus dieser wurde die Trasse des Contournement aber wohlweislich von der CSV/LSAP-Regierung „rausgenommen“. Das widersprach allen europäischen Regeln und wurde damals von den Grünen entlarvt. Die Brüsseler Kommission hatte die Regierung daraufhin aufgefordert, dies zu korrigieren.
Die Habitatdirektive von 1992 hatte die Situation grundlegend geändert. Sie machte einen Eingriff in das Biodiversitätsgebiet zwischen Bascharage und Sanem nunmehr nur unter strikten Bedingungen möglich („raison impérative d’intérêt public majeur“, keine Alternativen, Erhaltung der Natura-2000-Kohärenz).
Eine erste Genehmigung: „Kompromiss“ auf Kosten der Natur
Schon der damalige Minister Bausch hatte 2014 erkannt, dass dieser Umgehungsstraße keine vorrangige Bedeutung mehr zukommt 2).
Trotzdem wurden 2016 – auf politischen Druck hin3) – drei Varianten in die Prozedur gegeben, alle jetzt mit Anbindung in Höhe der Cité Tornaco in Sanem und zusätzlicher starker Beeinträchtigung der dortigen artenreichen Feuchtzone „Dreckwiss“, die eine „Zone de protection d’intérêt national“ (ZPIN) ist:
– die bisher bevorzugte Variante 1 über Sanem, die auf erheblichen Widerstand in Sanem stieß (14.7.2014 Protestmarsch mit über 500 Leuten);
– eine Variante 2 nördlich des Bobësch und des Zämerbësch, die auf einer Länge von über 4 km wichtige europäische Artenschutzgebiete (zer)stört und deshalb auch von einer EIE („Evaluation des incidences sur l’environnement“) als die schädlichste Variante von allen bezeichnet wurde;
– eine Variante 3, die die Gewerbezone bei Bascharage ohne wesentlichen Impakt auf die europäischen Naturschutzgebiete mit der Autobahn verbinden sollte und von der Gemeinde Sanem eingebracht wurde (von der Gemeinde Bascharage aber abgelehnt wurde, weil sie der Ausdehnung der Ortschaft im Wege stünde4)).
Die Regierung entschied sich am 31.7.2016 für die Variante 2. Sozusagen als „Kompromiss“ zwischen beiden Gemeinden auf Kosten der Wälder. So kann „Politik“ funktionieren! Trotzdem musste man die europäische Direktive berücksichtigen, die inzwischen Eingang in die luxemburgische Naturschutzgesetzgebung gefunden hatte. Die Begründung damals (überhöhte NOx-Werte in der avenue de Luxembourg bei der Brauerei, die angeblich ohne Umgehungsstraße nicht unter die europäische Norm zu senken seien) war bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung falsch, wie sich später herausstellte. Das Projekt war juristisch gescheitert.
Ein neues Konzept: „Contournement de proximité“
Nach einer vorgegaukelten „Wildbrücke über den CR110“, der ersten Waldbesetzung in Luxemburg und einer wieder fallen gelassenen Tunnelvariante wurden die Pläne dann mit dem „Plan national de mobilité (PNM) 2035“ umgeändert. Darauf basierte die neue Regierungsentscheidung 2023. Aus einem „contournement classique“ sollte nun ein „contournement de proximité“ werden (ohne auf die Umgehungsstraße von Dippach zu verzichten). In Bascharage sollte der Durchgangsverkehr jetzt über die existierende A13 weitergeleitet werden. Die Ortschaften sollten besser miteinander verbunden und die Gewerbezone an die Autobahn angeschlossen werden. Zahlen über den dortigen Lastkraftwagenverkehr liegen bis heute nicht vor. Es ist auch bekannt, dass der Personenverkehr zwischen beiden Ortschaften gering ist und vor allem über die Autobahn führt, also keiner neuen Umgehungsstraße bedarf5).
Definitiv in der Sackgasse
Nachdem auch das Contournement de Dippach als Fortsetzung des Contournement de Bascharage seit Kurzem infrage gestellt ist, befindet sich dieses Projekt definitiv in der Sackgasse.
Noch ist Zeit zum Umdenken! Zum Beispiel wenn 2027 das neue PNM 2040 vorgestellt wird. Denn das 2022 vorgestellte PNM 2035 – nach dem sich das „contournement de proximité“ heute ausrichtet – ist in diesem Punkt längst überholt.
1) Das Dokument steht heute immer noch als „Document non validé par le Conseil de gouvernement“ auf www.route2020.lu (kann als PDF heruntergeladen werden).
2)„Si on ne construit pas les dépôts pétroliers et que l’on crée une zone d’activités qui ne génère pas un accroissement de trafic de camions, le contournement est-il nécessaire?“ Interview vom 29.7.2014 für Le Quotidien: „Ce contournement n’est pas primordial“ – Le gouvernement luxembourgeois.
3) „Ech kann Iech soen, wann 2006 eng Prozedur gemaach gi wier an aus där Prozedur wär erausgaangen, dass de Contournement vu Käerjeng, dee scho säit Mëtt de 70er Joren an der Diskussioun ass a fir deen et Tracéë gëtt vun 1997 un, net zréckbehale gi wier, dann hätt d’Gemeng jo selbstverständlech e Recours deemools géint déi Aklasséierung gemaach.“ (Michel Wolter noch in der Parlamentsdebatte zum Contournement-Gesetz, 17.7.2018)
4) Der Gemeinderat Sanem hatte in einer Resolution am 4. Juli 2016 die Variante eines „Boulevard interurbain“ mit direktem Anschluss an die „Biff“ entwickelt, welcher eine Urbanisation möglich gemacht hätte.
5) Siehe hierzu Artikel von Serge Urbany im Tageblatt vom 6. Juli 2026: „Contournement de Bascharage: Bauen ohne Notwendigkeit“.
Anmerkung
Das Tageblatt schätzt den Austausch mit seinen Leserinnen und Lesern und bietet auf dieser Seite Raum für verschiedene Perspektiven. Die auf der Forum-Seite geäußerten Meinungen sollen die gesellschaftliche Diskussion anstoßen, spiegeln jedoch nicht zwangsläufig die Ansichten der Redaktion wider.