Tierschutz

Wer in Luxemburg sein Haustier aussetzt, riskiert hohe Sanktionen

Wer in Luxemburg sein Tier aussetzt, riskiert eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe von 251 Euro bis zu 200.000 Euro. 

Vor allem in der Urlaubszeit werden immer wieder Haustiere ausgesetzt

Vor allem in der Urlaubszeit werden immer wieder Haustiere ausgesetzt Symbolfoto: Usplash/Artem Maltsev

In der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass die Leute nicht wissen, wohin mit ihren Haustieren, und sie deswegen aussetzen – trotz hoher Sanktionen, die im Tierschutzgesetz stehen. Laut Gesetz ist es nämlich verboten, „ein zahmes Tier, dessen Existenz von menschlicher Fürsorge abhängt, in der Absicht, sich seiner zu entledigen, auszusetzen oder zu verlassen.“ Tatsächlich kann ein solches Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 251 Euro bis zu 200.000 Euro geahndet werden.

Das Landwirtschaftsministerium startet aus diesem Grund zweimal jährlich eine Kampagne, um die Menschen über das Thema zu informieren und zu sensibilisieren – insbesondere im Sommer und vor Weihnachten. Das geht aus der Antwort der Landwirtschaftsministerin Martine Hansen (CSV) vom Dienstag auf eine parlamentarische Frage von Claire Delcourt (LSAP) hervor.

Bei jedem gefundenen Haustier werde nach einer Identifizierung gesucht, so zum Beispiel einem eingetragenen Chip. Über diesen Weg könne man den Besitzer ausfindig machen. Bei Tieren, die nicht gesetzeskonform identifiziert werden können, sei dies schwierig bis unmöglich.

„Das Düdelinger Tierheim hat seit 2018 sechs Hunde aufgenommen, für die sich kein Besitzer gemeldet hat“, schreibt die Ministerin. Andere Tierheime könnten keine genauen Angaben machen, weil oft nicht eindeutig zu klären sei, ob ein Tier tatsächlich ausgesetzt wurde. Für ausgesetzte Tiere würden keine spezifischen Plätze freigehalten werden.

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