Tierschutz
Wer in Luxemburg sein Haustier aussetzt, riskiert hohe Sanktionen
Wer in Luxemburg sein Tier aussetzt, riskiert eine Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe von 251 Euro bis zu 200.000 Euro.
Vor allem in der Urlaubszeit werden immer wieder Haustiere ausgesetzt Symbolfoto: Usplash/Artem Maltsev
In der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass die Leute nicht wissen, wohin mit ihren Haustieren, und sie deswegen aussetzen – trotz hoher Sanktionen, die im Tierschutzgesetz stehen. Laut Gesetz ist es nämlich verboten, „ein zahmes Tier, dessen Existenz von menschlicher Fürsorge abhängt, in der Absicht, sich seiner zu entledigen, auszusetzen oder zu verlassen.“ Tatsächlich kann ein solches Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 251 Euro bis zu 200.000 Euro geahndet werden.