Lappen weg?

Warum die Führerschein-Erneuerung rechtzeitig angefragt werden sollte

Kurz vor den Ferien läuft der Führerschein ab und der neue ist noch unterwegs. Gibt es eine Übergangslösung oder fällt der Urlaub ins Wasser? Darauf antwortet das Verkehrsministerium auf Anfrage der Piraten.

Marc Goergen fragte nach Informationen für Antragsteller und möglichen Übergangslösungen

Marc Goergen fragte nach Informationen für Antragsteller und möglichen Übergangslösungen Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy, Fotomontage: Kim Kieffer

Wer seinen Führerschein zu spät erneuern lässt, kann in Schwierigkeiten geraten, wenn zusätzliche Dokumente kurz vor Ablauf verlangt werden. Welche Folgen das hat, thematisiert Marc Goergen (Piraten) in einer parlamentarischen Anfrage an das Mobilitätsministerium.

In ihrer Antwort unterscheidet Mobilitätsministerin Yuriko Backes (DP) zunächst zwischen einer regulären Erneuerung wegen Ablaufs des Führerscheins und einer altersbedingten Erneuerung.

Neuausstellung „innerhalb von maximal 14 Tagen“

Bei einem regulär auslaufenden Führerschein werden Betroffene mit Wohnsitz in Luxemburg nach Angaben der Ministerin rund einen Monat vor dem Ablauf schriftlich von der „Société nationale de circulation automobile“ (SNCA) informiert. Dem Schreiben liegt ein Formular bei, das zusammen mit einem aktuellen Passfoto eingereicht werden muss. Dies kann bei der SNCA sowohl per Post als auch persönlich erfolgen. Ist der Antrag vollständig, soll die Bearbeitung zügig erfolgen. Backes erklärt: „Grundsätzlich wird der Führerschein ausgestellt, sobald der Antrag vollständig ist und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.“ Bei einer vollständigen Anfrage geschehe dies „innerhalb von maximal 14 Tagen“.

Ärztliche Atteste ab 60 Jahren

Für Personen ab 60 Jahren gelten zusätzliche Anforderungen. Sie werden laut Backes zwei Monate im Voraus informiert und müssen außerdem ein ärztliches Attest vorlegen, das nicht älter als drei Monate sein darf. Dieses muss bestätigen, dass „die betreffende Person über die erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten zum Führen eines Fahrzeugs verfügt.“ Abhängig von möglichen Vorerkrankungen oder weiteren medizinischen Bemerkungen, können zusätzliche Atteste oder Untersuchungen verlangt werden.

„Erneuerung rechtzeitig anfragen“

Problematisch kann es werden, wenn der bisherige Führerschein abläuft, während der Antrag auf Erneuerung noch bearbeitet wird. Der „Code de la route“ sieht im Fall von einem laufenden Antrag jedoch keine allgemeine provisorische Verlängerung der Gültigkeit eines Führerscheins vor. Allein die Anfrage reicht nicht als Grund aus, den Führerschein über sein Ablaufdatum hinaus weiter gelten zu lassen.

Die Ministerin empfiehlt, „die Erneuerung rechtzeitig anzufragen“ und die erforderlichen Dokumente vollständig einzureichen. Dies gilt besonders vor einer geplanten Reise: Laut dem Ministerium sollte man die Anfrage „so früh wie möglich“ machen und darauf achten, dass der Führerschein für die gesamte Dauer des Aufenthaltes im Ausland gültig ist.

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