Gemeindewahlen 2023
Verstoß gegen das Wahlgesetz? Piraten zeigen „déi Lénk“ an
Die Piraten und „déi Lénk“ sind sich uneinig in der Auslegung des Wahlgesetzes Foto: Editpress/Julien Garroy
Die Piratenpartei hat „déi Lénk“ bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Vorwurf: „déi Lénk“ würde mit ihrer Aktion „Notre ville, nos votes“ in Luxemburg-Stadt gegen das Wahlgesetz verstoßen. Im Gesetz steht: „Est puni d’une amende de 500 à 5.000 euros celui qui, en tout temps et dans un but électoral, a visité ou fait visiter à domicile un ou plusieurs électeurs.“ Die Linken sind allerdings nicht der Meinung, dass sie mit ihrer Aktion gegen das Wahlgesetz verstoßen.
Ihr Ziel habe nicht darin bestanden, Wähler zu Hause zu besuchen, um dort Wahlkampf zu betreiben, indem sie den Angesprochenen beispielsweise ihr Wahlprogramm oder ähnliches aushändigen. Es handele sich um eine Kampagne, die sich gezielt an ausländische Einwohner richte, die nicht in den Wählerlisten eingetragen sind – und immer noch „eine überwältigende Mehrheit“ darstellen. So sollten diese Menschen über ihre Rechte als Einwohner der Stadt Luxemburg informiert werden. An der Kampagne hätten zudem Menschen teilgenommen, die keine Mitglieder von „déi Lénk“ sind.