AVR
Vereinigung der Verkehrsopfer will Wiederholungstäter strenger bestrafen
Verstöße von Wiederholungstätern im Straßenverkehr will die „Association des victimes de la route“(AVR) strenger, aber auch pädagogischer bestrafen. Enttäuscht ist die 1989 gegründete Vereinigung der Straßenverkehrsopfer darüber, dass die Staatsanwaltschaft keine Berufung gegen ein Urteil eingelegt hat, bei dem ein Wiederholungstäter den Tod eines Menschen verschuldet hat. Die Milde des Urteils sei ein Witz und ein falsches Signal, so Raymond Schintgen, Präsident der AVR.
Raymond Schintgen, Präsident der Vereinigung der Verkehrsopfer (AVR): „Wir strafen Vergehen gegen die Corona-bedingten sanitären Auflagen mit 300 Euro, wer aber viel zu schnell fährt, kommt vergleichsweise glimpflich davon …“ Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
„Einen schlechten Witz, eine Ohrfeige für die Angehörigen des Opfers“ nannte Raymond Schintgen das Urteil, das am 4. März gegen einen jungen Mann gesprochen wurde, der bei einem Verkehrsunfall im Jahr 2017 den Tod des Musikers Patrick Hartert verschuldet hat (das Tageblatt berichtete). Zu milde sei das Urteil, vor allem weil es sich beim Unfallfahrer um einen Wiederholungstäter handelt, der ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein und viel zu schnell unterwegs war. Der Präsident der AVR („Associations des victimes de la route“) bleibt bei dieser Meinung. Besonders auch jetzt, wo feststeht, dass die Staatsanwaltschaft nicht gegen das Verdikt aus erster Instanz in Berufung geht.