Eine Haftstrafe von vier Jahren, davon 42 Monate auf Bewährung, hohe Schadensersatzzahlungen an die Nebenkläger und ein Fahrverbot von insgesamt acht Jahren, ein Teil davon fest. So lautet am Mittwochmorgen das Urteil in erster Instanz gegen R.A.
Das Bezirksgericht Luxemburg sieht es als erwiesen an, dass der heute Mittzwanzigjährige am Abend des 3. Oktober 2017 den schweren Unfall verschuldet hat, bei dem der damals 53-Jährige Patrick Hartert ums Leben kommt.
Patrick Hartert ist an dem Abend auf dem Heimweg nach Bissen. Auf der Straße vom Roost kommt ihm auf dem CR 306 der Unfallfahrer R.A. entgegen. An unübersichtlicher Stelle sei dieser mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit unterwegs, heißt es vor Gericht. R.A. gerät auf die Spur des entgegenkommenden Fahrzeuges und stößt frontal mit diesem zusammen. Für Patrick Hartert kommt jede Hilfe zu spät. Der Unfallverursacher und seine Beifahrerin werden schwer verletzt.
Zum Zeitpunkt des Unfalls hat R.A. keinen Führerschein. Einen solchen hat er nie gemacht und ist auch vor dem Unfall bereits zweimal deswegen verurteilt worden. Noch während die Ermittlungen laufen, legt der Mann seine Fahrprüfung ab, wird aber mit einem Fahrverbot belegt. Aber auch dieses missachtet er mehrmals, was ihm unter anderem drei Wochen Untersuchungshaft einbringt.
Vor Gericht wird der Mann von anwesenden Zeugen als jemand beschrieben, der nicht wirklich Reue zeige. Die Staatsanwaltschaft sagt, dass der Mann den Eindruck vermittle, als sei ihm alles egal. Er sei eine Gefahr für jeden Verkehrsteilnehmer.
Christiane Hartert-Seyler, die Frau des Opfers, die beim Prozess als Nebenklägerin aufgetreten ist, sagt in einer ersten Reaktion, dass das Urteil ihr den Mann nicht zurückbringe. Trotzdem sei sie froh, dass der Unfallfahrer ins Gefängnis müsse.
Während 40 Tagen kann gegen das Urteil Berufung eingelegt werden.
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