Konferenz
Vereine erwünscht, aber …: Der Stillhaltekommissar zur NS-Zeit
Am 10. Mai 1940 fielen die deutschen Truppen in Luxemburg ein. Von Beginn an versuchten die Nazis, die Luxemburger umzuerziehen, um sie ins Reich einzugliedern. Die weitläufige Meinung, das Vereinswesen sei während der Besatzung verboten gewesen, ist allerdings nur teilweise richtig, wie Historiker Marc Schoentgen am Donnerstag im Rahmen eines vom „City Museum Luxembourg“ organisierten Vortrags über den sogenannten Stillhaltekommissar für Organisationen, Vereine und Verbände zeigte.
Versammlungen, wie zur Heldengedenkfeier in der Gewerbeschule, unterlagen zur NS-Zeit bestimmten Bedingungen Foto: Foto Fey/Scan CDRR
Der Stillhaltekommissar war ein Reichskommissar zur Gleichschaltung oder Liquidation von juristischen Personen während des Nationalsozialismus in Gebieten, die vom Deutschen Reich annektiert waren. Obwohl der Stillhaltekommissar dem Gauleiter unterstellt war und dieser ihn mit weitreichenden Befugnissen ausstattete, handelte es sich nicht um eine NS-Verwaltung im eigentlichen Sinne. Der Stillhaltekommissar und sein etwa 20-köpfiges Team hätten im Auftrag der NSDAP-Parteizentrale gearbeitet, unterstrich Marc Schoentgen.