Reisen
Verbraucherschutz: Das Flugzeug startet nicht oder zu spät
Sommerzeit ist Reisezeit. Und Reisezeit ist auch Flugzeit. Da ist es umso ärgerlicher, wenn der Flieger später oder gar nicht startet. Gleich mehrere Parlamentarier erkundigen sich in parlamentarischen Anfragen nach der Frage von Entschädigungen. Nach Yves Cruchten (LSAP) und Mars Di Bartolomeo (LSAP) hat nun der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar nachgehakt.
Wenn der Abflug nicht klappt oder zu spät, ist das ärgerlich Foto: dpa/Sebastian Kahnert
Wer hat die Verantwortung in einem solchen Fall? Und wer entschädigt wen? Diese beiden Fragen haben die Parlamentarier beschäftigt. Die Verbraucherschutzministerin und die Transportministerin weisen in ihrer Antwort darauf hin, dass zwischen der Haftung des Flughafenbetreibers und der Haftung der Fluggesellschaften zu unterscheiden ist.