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Unfälle ohne Grenzen: Wenn ein deutsches Gericht luxemburgisches Recht anwenden muss

Ein kleiner Unfall auf der Escher Autobahn kann schon mal vor deutschen Gerichten landen, die dann nach luxemburgischem Recht urteilen müssen. Anwalt Franz Peter Basten hat versucht, etwas zur rechtlichen Verständigung beizutragen.

Porträt von Franz Basten während eines Interviews, 2026, Medien und Kommunikation.

„Europa hat schon sehr viel erreicht, ein einheitliches Recht wird es aber wohl nie geben“, sagt Franz Peter Basten Foto: Editpress/Julien Garroy

Tag für Tag stehen Autofahrer auf Luxemburgs Autobahnen und Hauptverkehrsachsen im Stau. Laut „Global Traffic Scorecard 2025“ des Verkehrsdatendienstleisters Inrix hat sich die Fahrzeit von Pendlern nach Luxemburg im Vergleich zu früher um rund 60 Stunden pro Jahr verlängert. Dass sich unter den zahlreichen Autofahrern viele Grenzpendler befinden, ist Ausdruck einer der größten Errungenschaften Europas: der Freizügigkeit. Doch auch wenn wir uns problemlos zwischen Deutschland, Frankreich und Belgien bewegen können, zeigen sich im Straßenverkehr weiterhin große Herausforderungen – insbesondere auf rechtlicher Ebene.

Schon ein kleiner Blechschaden mit grenzüberschreitender Beteiligung kann Gerichte vor komplexe Fragen stellen. Wird etwa ein deutscher Grenzpendler bei einem Unfall in Luxemburg geschädigt, kann er die gegnerische Versicherung vor einem deutschen Gericht verklagen. Dieses muss in einem solchen Fall jedoch luxemburgisches Recht anwenden. Geregelt ist dies durch die EU-Verordnung 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.

Hohe Anwaltskosten in Luxemburg

„Das stellt sowohl Richter als auch Anwälte vor große Herausforderungen“, sagt Franz-Peter Basten. Der Jurist, der in Luxemburg und Deutschland tätig war, hat zu diesem Thema ein Buch veröffentlicht. Es soll Richtern, Anwälten und Betroffenen als Orientierungshilfe dienen. Passend trägt es den Titel „Wann et knuppt … und deutsche Gerichte entscheiden müssen“. Bereits vor einigen Jahren hatte der Trierische Volksfreund eine Kolumne zum Luxemburger Verkehrsrecht mit dem Titel „Wann et knuppt“, für die Basten schrieb.

Die Schwierigkeiten beginnen laut dem Experten bereits bei der korrekten Formulierung von Anträgen und reichen über unterschiedliche Regelungen beim Nutzungsausfall bis hin zu Fragen der Entschädigung und des Schmerzensgeldes. Während in Deutschland in der Regel ein Sachverständiger hinzugezogen wird, erfolgt die Schadensbewertung in Luxemburg häufig direkt durch die Versicherung. Hinzu kommt die Sprachbarriere: Schriftstücke luxemburgischer Gerichte sind in der Regel auf Französisch verfasst.

Während in Luxemburg die meisten Verkehrsunfälle außergerichtlich zwischen den Versicherungsgesellschaften geregelt werden, landen solche Fälle in Deutschland deutlich häufiger vor Gericht. „Europa hat schon sehr viel erreicht, ein einheitliches Recht wird es aber wohl nie geben“, so Basten. Das müsse jedoch nicht zwingend das Ziel sein. „Nur Vielfalt in Einheit wird den Völkern Europas und ihren Traditionen gerecht – auch im Recht“, schreibt er in der Einleitung seines Buches. Unterschiedliche Rechtsordnungen könnten nebeneinander bestehen, solange die Übergänge praktikabel gestaltet seien.

Früher konnte man trotz Fahrverbot in Deutschland in Luxemburg weiterfahren – diese Zeiten sind vorbei

Kleinere Harmonisierungsschritte werde es dennoch weiter geben, glaubt der Jurist. „Die gab es auch in der Vergangenheit. Früher konnte man trotz Fahrverbot in Deutschland in Luxemburg weiterfahren – diese Zeiten sind vorbei.“

Alkohol am Steuer

Auch bei grenzüberschreitenden Fällen von Alkohol am Steuer hat Basten als Anwalt Erfahrungen gesammelt. So wurden Verkehrsteilnehmer in Luxemburg angehalten und konnten zunächst weiter nach Deutschland fahren, wo sie von der deutschen Polizei erwartet wurden. „Dann stellt sich die Frage, welches Gericht zuständig ist.“ In einem konkreten Fall habe der Beschuldigte darauf hingewirkt, in Luxemburg vor Gericht zu kommen. „Bei Ersttätern sind luxemburgische Gerichte weniger streng als deutsche. Bei Wiederholungstätern ist es meist umgekehrt“, erklärt Basten. Ob es von Vorteil ist, in Luxemburg oder in Deutschland vor Gericht zu ziehen, hängt von Fall zu ab. „Es ist immer ein Abwägen. Allerdings sollte man bedenken, dass in Luxemburg die Anwaltskosten wesentlich höher sind“, merkt Basten an.

Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete bezeichnet sich selbst als überzeugten Europäer. Wegen der wieder eingeführten Grenzkontrollen verfasste er gemeinsam mit dem ehemaligen rheinland-pfälzischen Landtagspräsidenten Christoph Grimm (SPD) einen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil. Darin äußerten sie die Sorge, dass die Kontrollen dem europäischen Projekt schaden könnten. „Klingbeil hat wenigstens den Eingang bestätigt, Merz nicht“, so Basten.

Mit seinem Buch leistet der Jurist jedenfalls einen Beitrag zur besseren Verständigung im europäischen Rechtsraum.

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