Drei Monate Haft gefordert

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt

Die Staatsanwaltschaft Luxemburg wirft einem 24-jährigen Mann gefährliche Tierquälerei und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Mitte Dezember vergangenen Jahres soll er in Oberkorn einen Hundewelpen so arg geschlagen haben, dass der Hund kurz darauf verstarb. Am Mittwochmorgen stand der Mann vor Gericht. 

Dem Angeklagten drohen Haft- und Geldstrafe sowie das Verbot, Tiere zu halten. Ihm wird vorgeworfen, seinen Hund so schwer misshandelt zu haben, dass dieser kurze Zeit später an seinen Verletzungen starb. Ein Tierarzt hatte Anzeige erstattet.

Dem Angeklagten drohen Haft- und Geldstrafe sowie das Verbot, Tiere zu halten. Ihm wird vorgeworfen, seinen Hund so schwer misshandelt zu haben, dass dieser kurze Zeit später an seinen Verletzungen starb. Ein Tierarzt hatte Anzeige erstattet. Foto: Tageblatt-Archiv

Hundekot in der Wohnung findet sicher keiner wirklich prickelnd. Dass gerade ein Welpe dort das eine oder andere Häufchen hinterlässt, ist völlig normal – gerade dann, wenn sein Besitzer ihn (noch) nicht zur Sauberkeit erzogen hat. Ganz gleich, für welche Methode sich der Besitzer entscheidet, sie sollte auf jeden Fall tierfreundlich sein.

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Hochofen C in Belval

Konferenz beleuchtet Hochofen-Verkauf nach China

Tennisballgroßer Hagel in Flandern

Verheerende Unwetter toben nur einen Katzensprung von Luxemburg entfernt