Mordfall

Tatverdächtiger aufgrund einer Gesetzeslücke wieder auf freiem Fuß

Ein Tatverdächtiger in einem Mordfall ist wieder auf freiem Fuß. Das jedoch nicht aus ermittlungstechnischen Gründen oder weil er aus der Sicherheitseinheit „Unisec“ ausgebrochen ist – nein, der junge Mann ist 18 geworden. Wegen einer „Lücke“ im aktuellen Gesetzestext musste der Verdächtige deshalb wieder freigelassen werden.

Die Reform des Luxemburger Jugendschutzgesetzes und des Jugendstrafrechts steht bevor

Die Reform des Luxemburger Jugendschutzgesetzes und des Jugendstrafrechts steht bevor Bild: Pixabay

Zwei Jugendliche sind infolge einer Messerstecherei am 26. Januar in Bonneweg von der Luxemburger Polizei festgenommen worden. Eine Person wurde bei der Auseinandersetzung tödlich verletzt. Auf Entscheidung des Untersuchungsrichters hin wurden die zum Zeitpunkt des Vorfalls 15- und 17-jährigen Tatverdächtigen in der „Unisec“, der Sicherheitseinheit des „Centre socio-éducatif de l’Etat“ in Dreiborn, untergebracht.

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