Luxemburg
Staatsanwaltschaft erinnert: Der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte ist strafbar
Die luxemburgische Staatsanwaltschaft warnt vor dem Buch „Corps à cœur“ von Jessie Auryann, das mutmaßlich pornografische Inhalte mit Minderjährigen enthält. Auch wenn das Werk von Amazon entfernt wurde, drohen Besitzern strafrechtliche Konsequenzen.
Die Staatsanwaltschaft Luxemburg weist auf strafrechtliche Risiken bei Kinderpornografie hin Symbolbild: Freepik
Die Staatsanwaltschaft Luxemburg erinnert daran, dass nach luxemburgischem Strafrecht der Erwerb, der Besitz oder die Einsichtnahme von pornografischen Inhalten mit Minderjährigen mit einer Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu drei Jahren und Geldbußen von 251 bis 50.000 Euro geahndet werden. Dies gilt auch, wenn entsprechende Inhalte bereits aus dem Verkauf genommen wurden.
Im Fokus steht das Buch „Corps à cœur“ von Jessie Auryann, das mutmaßlich pornografische Darstellungen von Minderjährigen enthält. Das Werk wurde jüngst von Amazon entfernt, doch dies entbindet Käufer oder Besitzer nicht von ihrer strafrechtlichen Verantwortung.
Die Staatsanwaltschaft betont, dass der Schutz von Kindern höchste Priorität hat, und ruft dazu auf, Hinweise auf mögliche Verstöße umgehend den zuständigen Behörden zu melden.