Wickringen

Riesige GridX-Werbeanzeige verstößt gegen Richtlinien – aber ohne Folgen

Die Mega-Screens am GridX geraten ins Flackern: Statt Werbung zeigten sie bunte Kästchen und Schwarzbilder. Der Betreiber räumt technische Probleme ein, Details bleiben vorerst offen.

Der Eck-Bildschirm des GridX hatte am Dienstagabend technische Probleme

Der Eck-Bildschirm des GridX hatte am Dienstagabend technische Probleme Collage: Editpress

Rot, Gelb, Blau: Die riesigen Bildschirme am GridX flackerten in den vergangenen Tagen in allen Farben. Meistens schien die Anzeige die üblichen Werbebilder weiterhin darzustellen, manchmal wurde das Flackern nur von einem schwarzen Hintergrund begleitet. So war es etwa am Dienstagabend gegen 23 Uhr: Der Eckbildschirm, der sowohl von der Autobahn als auch von der Straße vor dem GridX zu sehen ist, blieb schwarz, zeigte aber in schneller Abfolge farbige Kästchen – ein typisches Störbild bei digitalen Anzeigetafeln.

„Wir haben derzeit einige technische Probleme mit unseren Bildschirmen und werden einige Anpassungen vornehmen“, schrieb die Pressestelle von GridX am vergangenen Freitag in einer Antwort an das Tageblatt. Mehr Details hat die Sprecherin auf Nachfrage nicht preisgegeben, sondern auf einen Interviewtermin Anfang Dezember verwiesen. Am Mittwoch schienen die Probleme behoben.

Verstoß gegen Richtlinien

Die Werbeanlagen stellen laut Pressestelle von „Ponts et chaussées“ keine Gefahr für den Verkehr dar. Die Werbefläche ist mehr als 25 Meter von der Autobahn entfernt, eine Erlaubnis der Straßenbauverwaltung ist demnach nicht erforderlich. Für die spezifische Werbung mit animierten Bildern auf Bildschirmen gibt es keine offiziellen Richtlinien. Man orientiere sich an den Normen aus Österreich, sagt Ralph Di Marco von der Pressestelle.

In diesem Dokument werden Sonderregelungen für Standorte mit Werbeflächen an hoch frequentierten Straßen definiert. Bei den Richtlinien wird dabei besonders darauf geachtet, dass die bewegten Bilder nicht zu hektisch oder schnell sind. „Ein Blinkeffekt oder eine pulsierende Animation darf – beginnend von der Ausgangsfarbe bzw. Ausgangsgröße bis wieder retour zur Ausgangsfarbe und Ausgangsgröße – drei Sekunden nicht unterschreiten.“ Das steht in dem österreichischen Dokument. Heißt: Die flackernden Farben verstoßen wegen ihrer Frequenz eigentlich gegen die Richtlinien. Da es sich dabei allerdings nicht um ein Gesetz handelt, ist GridX rechtlich nicht verpflichtet, sich daran zu halten.

/
/
0 Kommentare
Das könnte Sie auch Interessieren

Gemeindepolitik

Wechsel im Schifflinger Schöffenrat