Hochwasser

Nicht alle Versicherten können auf eine Abfindung hoffen

Der Regen, der Mittwochnacht über die Großregion und Luxemburg hereinbrach, hat zu Überschwemmungen von katastrophalem Ausmaß geführt. Der Sachschaden liegt allein im Großherzogtum wohl in zweistelliger Millionenhöhe, doch nicht alle Versicherten können auf eine Entschädigung durch Versicherungen hoffen.

Seit Donnerstagmorgen laufen bei den Versicherungsagenturen in Luxemburg die Telefone heiß – die Kunden hoffen auf eine finanzielle Entschädigung für die Sachschäden, die die Wassermassen verursacht haben

Seit Donnerstagmorgen laufen bei den Versicherungsagenturen in Luxemburg die Telefone heiß – die Kunden hoffen auf eine finanzielle Entschädigung für die Sachschäden, die die Wassermassen verursacht haben Foto: Editpress

Sintflutartige Regenfälle, beginnend Mittwochnacht, haben zu teilweise desaströsen Überschwemmungen in der Großregion geführt. In Luxemburg ist besonders der Osten betroffen, aber auch die Hauptstadt sowie Mersch und Umgebung haben mit schlimmem Hochwasser zu kämpfen. Für Menschen, deren Eigentum durch die Naturkatastrophe Schaden genommen hat, stellt sich die Frage: Was nun?

Leider können nicht alle Versicherten aufatmen. Denn es gilt: Nur jene, die eine entsprechende Zusatzversicherung zur privaten Hausratsversicherung abgeschlossen haben, werden von den Versicherungen entschädigt. „Die anderen müssen sich in eine Liste eintragen lassen, um eine staatliche Hilfe zu beantragen“, sagt die Leiterin einer Versicherungsagentur, die nicht namentlich genannt werden möchte. Die „garantie de base optionnelle“, die bei Überflutungen greift, gibt es laut ihr erst seit einigen Jahren. Sie sei in Absprache mit der Luxemburger Regierung eingeführt worden, nachdem die Gemeinde Fels im Jahr 2016 von starkem Hochwasser betroffen war. Der Staat fungiere dementsprechend als Rückversicherer für die Versicherungsfirmen selbst.

„Schon eine größere Katastrophe“

Die Zusatzversicherung für Schäden durch Hochwasser trägt bei den verschiedenen Versicherungsfirmen jeweils einen anderen Namen. Sie tritt nur dann in Kraft, wenn der Auslöser auch tatsächlich eine Naturkatastrophe ist – das heißt, wenn von offizieller Seite aus von einer solchen gesprochen wird. Das ist bei den aktuellen Überflutungen der Fall: Premierminister Xavier Bettel (DP) sagte am Donnerstagabend, die Regierung habe die Situation offiziell als Naturkatastrophe anerkannt. Die Versicherten, die eine „garantie de base optionnelle“ abgeschlossen haben, können also prinzipiell mit einer Schadensersatzleistung rechnen.

Die „Association des compagnies d’assurances et de réassurances du Grand-Duché de Luxembourg“ (ACA) schreibt in einer Pressemitteilung, dass Betroffene Fotos von dem Schaden machen und dann ihre Versicherung per E-Mail oder Telefon benachrichtigen sollten. Es gebe keine fixe Ablauffrist für die Meldung der Beschädigungen. Und das aus gutem Grund: „Das Wasser muss erst zurückgehen, damit man überhaupt sehen kann, wie groß der Schaden ist“, sagt die Leiterin der Versicherungsagentur. Ein genaueres Bild von der Lage mache sich dann – je nach Ausmaß der Zerstörung – später noch ein Experte vor Ort. Was demolierte oder defekte Autos angehe, so würde die Kfz-Versicherung zahlen, erklärt Marc Hengen, Geschäftsführer der ACA.

Wie viele Menschen hierzulande betroffen sind und wie viele ein Anrecht auf eine Abfindung haben, ist noch nicht bekannt. „Wir wissen nur, dass es extrem ist“, sagt die Leiterin der Versicherungsagentur. Seit Donnerstagmorgen erhalte sie Anrufe. Zu dem Hochwasser der letzten Tage sagt Hengen: „Es ist schon eine größere Katastrophe.“ Ersten Schätzungen zufolge würde die ACA dementsprechend mit Kosten von insgesamt 50 Millionen Euro rechnen. Damit nennt Hengen dieselbe Summe, die die Regierung den Betroffenen als finanzielle Unterstützung zugesagt hat.

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