„Nichts vorgesehen“
Neues Gesetz zu Öffnungszeiten stößt auf wenig Interesse bei Supermärkten in Luxemburg
Ein neues Gesetz bietet dem Einzelhandel ab Freitag mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten. Doch zumindest bei den Supermärkten sind kaum Anpassungen geplant. Die meisten wollen zunächst abwarten.
Die meisten Supermärkte planen vorerst keine Anpassungen bei den Öffnungszeiten Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy
Das im vergangenen Dezember abgestimmte neue Gesetz bezüglich der ausgeweiteten Öffnungszeiten im Einzelhandel tritt am Freitag in Kraft. An Wochentagen dürfen Geschäfte dann von 5 bis 22 Uhr und an Wochenenden sowie Feiertagen von 5 bis 19 Uhr geöffnet haben.
Die meisten in Luxemburg ansässigen Supermarktketten haben diesbezüglich noch keine Pläne. „Derzeit bleiben unsere Öffnungszeiten unverändert“, schreibt etwa der Kommunikationsbeauftragte von Aldi auf Anfrage des Tageblatt. Ähnlich sieht es bei Auchan aus. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist es für uns noch zu früh, Entscheidungen hinsichtlich möglicher Anpassungen der Öffnungszeiten bekanntzugeben“, antwortet die Verantwortliche für Marketing bei Auchan Luxemburg.
Aktuell habe Cactus keine generelle Anpassung der Öffnungszeiten vorgesehen, so auch die Verantwortliche der Medienabteilung der luxemburgischen Supermarktkette. „Die neuen gesetzlichen Bestimmungen bieten uns zwar mehr Flexibilität, doch wir analysieren im Moment verschiedene Möglichkeiten in Bezug auf die Gewohnheiten der Kunden sowie die spezifischen Gegebenheiten einzelner Standorte.“
Anpassungen bei einer Kette
Kunden können allerdings zukünftig zumindest bei einer Supermarktkette länger einkaufen gehen. „Alle unsere Geschäfte sind ab dem 29. Juni sonntags bis 19 Uhr geöffnet“, schreibt der Pressesprecher von Delhaize. Aktuell haben bereits fünf Supermärkte des belgischen Unternehmens an einem Sonntag bis 19 Uhr geöffnet, und zwar auf Basis einer Ausnahmeregelung. Der Erfolg in diesen Geschäften habe bewiesen, dass die Kunden daran interessiert seien, ihre Einkäufe auch sonntagnachmittags zu erledigen. „Die Gesetzesänderung erlaubt uns nun, das in allen unseren Supermärkten umzusetzen.“
Die neuen Öffnungszeiten gelten allerdings nur für Geschäfte, die von der Muttergesellschaft selbst verwaltet werden. „Die Betreiber der Franchise-Filialen entscheiden selbst, ob sie ihre Öffnungszeiten anpassen.“