Luxemburg

Neues Gesetz für Vereine und Co.: Bei fünf Veranstaltungen wird darüber informiert

Manche haben sich vielleicht bereits damit auseinandergesetzt, andere Mitglieder von Vorständen müssen das erst noch tun: die Änderungen, die die neue Gesetzgebung für gemeinnützige Vereinigungen ohne Gewinnzweck mit sich bringt. Um ihnen bei der Umsetzung der Neuerungen unter die Arme zu greifen, werden noch bis Anfang Juni Informationsabende organisiert. 

Über die Prozeduren, die mit der neuen Gesetzgebung für Vereinigungen und Stiftungen einhergehen, kann man sich online informieren. Oder aber einen Infoabend besuchen.

Über die Prozeduren, die mit der neuen Gesetzgebung für Vereinigungen und Stiftungen einhergehen, kann man sich online informieren. Oder aber einen Infoabend besuchen. Foto: Editpress/Julien Garroy

Ein neues Gesetz für Vereine und Stiftungen gilt in Luxemburg seit September 2023 – und deshalb müssen die Vorstandsmitglieder von Jugendvereinen, Musikkapellen oder Sportclubs aktiv werden. Denn noch bis Mitte September 2025 haben unter anderem „Associations sans but lucratif“ (ASBL) Zeit, ihre Statuten an die neue Regelung anzupassen. Vor allem für kleinere Vereinigungen ist das aber eine Herausforderung – wie das Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen in einer Pressemitteilung feststellt. 

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Luxemburger Privatwinzer

Zwischen Jubiläum und Sorgenfalten: Guy Krier verabschiedet sich als Präsident