Luxemburg

Neues Gesetz für Vereinigungen soll für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit sorgen

Fast 100 Jahre war die vorherige Version alt – nun soll ein neues Gesetz für gemeinnützige Vereinigungen ohne Gewinnzweck für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit sowie Transparenz in Luxemburg sorgen. Für Vereine stehen in dem Zusammenhang Veränderungen an, die mit etwas Zeit problemlos angegangen werden können. 

Ob Sportvereine, Jugendclubs oder Orchester: Wegen eines neuen Gesetzes müssen die Vorstände oder Verwaltungsräte von Vereinigungen ohne Gewinnzweck aktiv werden

Ob Sportvereine, Jugendclubs oder Orchester: Wegen eines neuen Gesetzes müssen die Vorstände oder Verwaltungsräte von Vereinigungen ohne Gewinnzweck aktiv werden Foto: Editpress/Alain Rischard

Langsam, aber sicher geht es auf das Jahresende zu. Bis dahin werden viele Vereine ihre Generalversammlungen abgehalten haben. Und manche von ihnen werden diese bereits für das Umsetzen von Änderungen nutzen, die ein neues Gesetz mit sich bringt: Seit dem 23. September gilt in Luxemburg nämlich eine neue Gesetzgebung für die aktuell 8.752 registrierten Vereine (Stand 7.11.23) und 190 Stiftungen (Stand 9.11.23). In dem Kontext hat das Justizministerium kürzlich eine Webseite eingerichtet, auf der über die neuen gesetzlichen Verpflichtungen informiert wird.

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