Mögliche Falschaussagen

Neuer „Bommeleeër“-Prozess: Acht weitere Angeklagte müssen laut Berufung vor Gericht

Die Ratskammer des Bezirksgerichts hatte bereits im Februar 2024 eine Entscheidung gefällt, jetzt hat die des Berufungsgerichts sie bestätigt – es wird einen neuen „Bommeleeër“-Prozess geben. Acht zusätzliche Angeklagte müssen sich laut Justiz vor Gericht verantworten. Es geht um mutmaßliche Falschaussagen.

Neuer „Bommeleeër“-Prozess: Acht weitere Angeklagte müssen laut Berufung vor Gericht

Foto: Editpress-Archiv

„Die Ratskammer des Berufungsgerichts hat am 28. Oktober das Urteil zur Regelung des Ermittlungsverfahrens in der sogenannten ‚Bommeleeër’-Affäre verkündet“, schreibt die Pressestelle der Justiz am Mittwochnachmittag in einer Pressemitteilung. Bei dem Entschluss handelt es sich um die Berufung einer im Februar gefallenen Entscheidung. Damals hatte die Kammer entschieden, die acht im Jahr 2014 angeklagten Personen an eine Strafkammer zu verweisen.

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