„Bommeleeër“-ProzessAcht Angeklagte vor Strafgericht zitiert

„Bommeleeër“-Prozess / Acht Angeklagte vor Strafgericht zitiert
Ob der oder die Schuldigen jemals gefunden werden? Archivfoto: Editpress

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„Die Ratskammer des Bezirksgerichts Luxemburg hat am 21. Februar 2024 den Beschluss zur Regelung des Ermittlungsverfahrens in der sogenannten ‚Bommeleeër‘-Affäre erlassen“, schreibt die Staatsanwaltschaft am Donnerstagmorgen. Die Kammer habe entschieden, die acht, 2014 vom Untersuchungsrichter angeklagten Personen, an eine Strafkammer zu verweisen.

Fünf Betroffenen – allesamt ehemalige Führungskräfte der damaligen großherzoglichen Gendarmerie: Stebens, Reuland, Bourg, Schockweiler und Harpes – werde vorgeworfen, während des Prozesses 2013/14 Falschaussagen getätigt und so die Justiz behindert zu haben. Bereits zuvor seien das ehemalige „Brigade mobile“-Mitglied Weydert und die ehemaligen Beamten der „Sûreté publique“, Haan und Buchler, wegen Falschaussagen an eine Strafkammer verwiesen worden.

Ein weiterer Angeklagter ist nach seiner Anklageerhebung gestorben. Die öffentliche Klage gegen den Verstorbenen wurde für erloschen erklärt.

Die Ratskammer habe zudem festgestellt, dass entgegen der Anträge der Staatsanwaltschaft kein Strafverfahren gegen die fünf ehemaligen Leiter der Gendarmerie sowie das „Brigade mobile“-Mitglied wegen der Sprengstoffanschläge eingeleitet werden müsse. Auch dem Entlassungsantrag der Staatsanwaltschaft für Geiben, den ehemaligen Leiter der „Brigade mobile“, wurde nicht stattgegeben.

Sämtliche Betroffene sowie die Staatsanwaltschaft könnten innerhalb von fünf Tagen vor der Ratskammer des Berufungsgerichts Berufung einlegen. „Die Feststellung des Untersuchungsgerichts, dass bei bestimmten Angeklagten eine hinreichende Schuld vorliegt, greift der endgültigen Entscheidung des Hauptgerichts in keiner Weise vor“, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.

Ein Rückblick

Die Anschlagsserie jährt sich in diesem Jahr zum 40. Mal. Im Januar 1984 stehlen die Täter in einem Gipsstollen in Helmsingen Sprengstoff und Zündvorrichtungen. Nach Testsprengungen folgt am 30. Mai 1984 der erste richtige Anschlag auf den Hochspannungsmast in Beidweiler. Nachdem dieser fehlschlägt, sind die Täter drei Tage später erfolgreich und der Mast knickt um. Zwei Jahre lang halten die Bombenleger die Behörden zum Narren, bis am 25. März 1986 vor dem Haus des pensionierten Gendarmerie-Chefs Wagner die letzte Bombe explodiert. Dazwischen kommt es zu 20 weiteren Anschlägen, etlichen Sprengstoffdiebstählen und einem Erpressungsversuch.

Eine Ermittlungsgruppe kommt zum Schluss, dass nur die ehemaligen Mitglieder der „Brigade mobile de la gendarmerie“ (BMG) als Täter infrage kommen. Bei den Verhören fällt der Verdacht schnell auf Marc Scheer und Jos Wilmes, die am 23. November 2007 verhaftet werden.

Zum Auftakt des Prozesses kommt es am 25. Februar 2013. Dauern sollte dieser drei Monate. Es wird allerdings rasch klar, dass die juristische Aufarbeitung der Attentatsserie weitaus länger dauern wird. Gleichzeitig werden die beiden Angeklagten von Anfang an nur eine Nebenrolle im Prozess einnehmen. Am 2. Juli 2014 setzt die Kriminalkammer unter Vorsitz von Richterin Sylvie Conter den Prozess für die Dauer weiterer Ermittlungen aus. Rund hundert Zeugen haben bis zu diesem Zeitpunkt vor Gericht ausgesagt. Die Ermittlungen werden neu aufgerollt und am 24. Juli 2019 verkündet die Staatsanwaltschaft, dass gegen neun Personen Anschuldigungen erhoben werden.

clauma
23. Februar 2024 - 6.51

.....e Witz......an alles voll mat korrupten........ekelhaft.

luxmann
23. Februar 2024 - 5.56

Erstaunlich dass 40 jahre nach den anschlaegen noch soviele der verdaechtigen leben.
Da hat die justiz wohl zu schnell gearbeitet.

Miette
22. Februar 2024 - 21.53

Wenn keiner der Kameraden was sagt, dann herrscht Stille; bis in alle Ewigkeit...
Niemand wird zur Rechenschaft gezogen, niemand wird bestraft!
Für die Kosten der Operetteninzenierung kommt die Allgemeinheit auf.
Lebt der Bommeleeër noch, so lacht er sich ins Fäustchen.

Biwesch Aender
22. Februar 2024 - 19.26

Esou lang se all weider schein den Mond haalen, geschitt kengem eppes

JJ
22. Februar 2024 - 13.21

Wie bei Kennedy. Wenn die Schuldigen verblichen sind wird der Fall wieder aufgerollt oder auch nicht.Wegen Mangels an Tätern.. Qui bono? La loi?- C'est pour les pauvres!

Arm XXXXVII
22. Februar 2024 - 10.57

Egal wéi oder wât, et kascht nëmme Geld an d'Wourecht kënnt ower niemols eraus.