Versuchter Mord?

Messerangriff in Ettelbrück: Opfer war Insolvenzverwalter des Verdächtigen

Ein 34-jähriger Mann ist bei einem Angriff mit einem Messer schwer verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft Diekirch ermittelt gegen einen 53-Jährigen. Laut Ermittlern bestand zwischen Opfer und Tatverdächtigem eine Verbindung.

Messerattacke in Ettelbrück: Staatsanwaltschaft Diekirch ermittelt gegen 53-jährigen Verdächtigen

Die Staatsanwaltschaft Diekirch ermittelt nach einer Messerattacke in Ettelbrück gegen einen 53-jährigen Mann Foto: Editpress-Archiv/Didier Sylvestre

Bei einem Messerangriff in Ettelbrück ist am Freitag ein 34-jähriger Mann schwer verletzt worden. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Täter kurz nach der Tat fest. Die Staatsanwaltschaft Diekirch hat nun weitere Einzelheiten zu dem Fall veröffentlicht.

Zeugen greifen ein und stoppen Angriff

Wie aus einer Pressemitteilung vom Montag hervorgeht, wurde das Opfer gegen 17 Uhr in der Nähe seines Wohnorts mit einem Messer attackiert. Mehrere Zeugen eilten ihm zur Hilfe und konnten den Angriff dadurch beenden. Rettungskräfte versorgten den Verletzten vor Ort und brachten ihn anschließend in ein Krankenhaus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht keine Lebensgefahr.

Die Polizei nahm kurz nach dem Vorfall einen 53-jährigen Tatverdächtigen in einer Straße in der Nähe fest. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich der Verdächtige vor der Tat in der Nähe der Wohnung des Opfers aufgehalten. Die beiden waren sich nicht unbekannt: Das Opfer war als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren des Verdächtigen tätig.

Ermittlungen wegen versuchten Mordes

Die Staatsanwaltschaft Diekirch hat den Untersuchungsrichter eingeschaltet und die Einleitung einer gerichtlichen Voruntersuchung wegen versuchten Mordes, hilfsweise wegen versuchten Totschlags, beantragt. Der Tatverdächtige wurde am Samstag, 13. Juni, einem Untersuchungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl und ordnete Untersuchungshaft an. Die Ermittlungen zu den Hintergründen und dem genauen Ablauf der Tat dauern an.

Weitere Informationen gaben die Behörden mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft erinnert daran, dass für den Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. (les)

0 Kommentare
Das könnte Sie auch interessieren

Kritik an TICE-Reform

„déi Lénk“ fordern unter anderem Rückkehr der Nachtbusse