Bahnhofsviertel

Mehr Kameras: „Big Brother“ oder sinnvolle Maßnahme?

Die Hauptstadt erweitert die durch Kameras erfassten Bereiche am Bahnhof. Die Polizei und Justiz begrüßen das. Doch es gibt auch Kritik.

Überwachungskameras am Bahnhofsviertel zur erweiterten Sicherheitskontrolle und öffentlichen Überwachung in urbanem Bereich

Kameras sollen in Zukunft weitere Teile des Bahnhofsviertels überwachen Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

Die Stadt Luxemburg plant eine Ausweitung der Videoüberwachung im Bahnhofsviertel (das Tageblatt berichtete). Die durch Kameras überwachte Fläche würde auf insgesamt 492.000 Quadratmeter wachsen – gut 47 Prozent des gesamten Stadtteils. Der Gemeinderat unterstützt das Vorhaben. Das Polizeigesetz schreibt vor, dass vor der Genehmigung eines Videoüberwachungssystems verschiedene Einschätzungen eingeholt werden müssen. Dazu gehört die Beratende Kommission für Menschenrechte (CCDH).

Mehr Kameras: „Big Brother“ oder sinnvolle Maßnahme?

Fehlende Gesetze und Daten

Die CCDH schreibt in ihrem „Avis“, die Videoüberwachung an sich sei nicht das Problem, sondern „ein unzureichender Rechtsrahmen und eine mangelhafte Umsetzung“. Ein „Règlement grand-ducal“ solle etwa die notwendigen Maßnahmen zum Datenschutz festlegen, dieses fehle jedoch im Gesetz. Eine weitere Unsicherheit sei „die Möglichkeit, Fokussierungstechniken und automatische Erkennung von Situationen zu nutzen“. Genaue Angaben zum Sichtfeld der Kameras würden auch fehlen.

Dieses Mal sei nicht präzisiert worden, welche Arten von Lokalitäten überwacht werden sollen. „Die Prüfung der Notwendigkeit der Videoüberwachung beschränkt sich auf die Beschreibung bestimmter Merkmale des Bahnhofsviertels (und nicht des tatsächlich betroffenen Bereichs)“, schreibt die CCDH. Eine Bewertung der Effektivität der Kameras bei der Prävention fehle gänzlich. „Die tatsächlichen Auswirkungen der Videoüberwachung sind derzeit noch unbekannt.“ Auch gebe es keine Erläuterungen bezüglich der Wirksamkeit der bereits bestehenden Kameras sowie anderer Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung.

Risiko für Menschenrechtsverletzungen

Die CCDH begrüßt jedoch die detaillierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen, um etwa das Filmen von privaten Räumen zu verhindern oder den Zugriff auf die Bilder zu begrenzen. „Die strikte Einhaltung dieser Maßnahmen wirkt sich positiv auf die Analyse der Verhältnismäßigkeit aus.“ Aber: Weil im Bahnhofsviertel unter anderem viele Restaurants, Büros, Gesundheitsdienste und Schulen existieren, sei das Risiko für Verletzungen der Menschenrechte im Ort grundsätzlich hoch. „Es wäre uns auch wichtig, die in dem Viertel tätigen Akteure, darunter soziale Einrichtungen, um Rat zu fragen“, schreibt die CCDH auf Anfrage. In dem Teil der Hauptstadt würden Menschen aus den unterschiedlichsten Lebenssituationen wohnen. Die Ausweitung der videoüberwachten Bereiche auf fast die Hälfte des gesamten Viertels erfordere „eine ausführlichere Begründung hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit“. In Abwesenheit einer solchen Analyse habe die CCDH dem Minister mitgeteilt, dass sie die Erweiterung nicht mittragen könne.

Die Stadt Luxemburg verteidigt ihre Entscheidung. „Die Zahlen der Vergehen im Bahnhofsviertel rechtfertigen den Ausbau der Videoüberwachung“, schreibt die Pressestelle auf Anfrage. Die Stadt stehe dem Einsatz von Kameras positiv gegenüber. Auch die Einschätzungen der Polizei und der Justiz würden ihre Wirksamkeit bei der Aufklärung bestätigen. „Sie sind ja genau die, die den Nutzen dieses Instrumentes am besten bewerten können.“ Polizeipräsenz vor Ort bleibe jedoch die beste Vorsorge.

Mehr Kameras: „Big Brother“ oder sinnvolle Maßnahme?

Die Pressestelle der Polizei schreibt auf Anfrage, Kamerabilder seien nur eins von vielen Elementen bei einer Festnahme. Die Zahl der Anfragen auf die Aufnahmen würde jedoch ihre Wichtigkeit zeigen. „Im Jahr 2025 kam es in etwas mehr als 900 Fällen zu Anfragen.“ Videoüberwachung solle auch der Prävention dienen. „Dieser Aspekt ist nur schwer messbar und darf nie als isolierter Faktor in der Verbrechensbekämpfung gesehen werden.“ Die Staatsanwaltschaft habe einen positiven „Avis“ geschrieben, heißt es ebenfalls auf Anfrage. „Kameras können in verschiedenen Fällen zur Wahrheitsfindung beitragen.“ Es sei jedoch unmöglich, genaue Zahlen von Verurteilungen aufgrund von Überwachungsbildern zu liefern.

Die CCDH begrüßt, dass in der Vergangenheit einige ihrer Vorschläge übernommen wurden, viele Kritikpunkte seien dieses Mal jedoch ignoriert worden, schreibt sie in einer Antwort auf eine Anfrage des Tageblatt.

Zur Prozedur

Der Bürgermeister oder die Polizei, in Rücksprache mit dem jeweiligen Gemeindeoberhaupt, können eine Kameraüberwachung im öffentlichen Raum beantragen. Die Polizei führt dann eine Analyse durch, um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Zusätzlich identifiziert sie mögliche andere Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung. Nach der Studie informiert die Polizei den Innenminister über das Resultat. Bei einer negativen Einschätzung zur Notwendigkeit von Kameras werden zusammen mit dem Bürgermeister andere Maßnahmen erörtert. Bei einem positiven Bescheid müssen Stellungnahmen des Staatsanwalts, des Gemeinderates sowie der CCDH eingeholt werden. Danach erteilt der Innenminister die Erlaubnis für einen Zeitraum von fünf Jahren. Sie kann nach der gleichen Prozedur verlängert werden.

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