Maibräuche
„Meekranz“ zum 1. Mai: Was im Wald erlaubt ist – und was nicht
Der 1. Mai steht traditionell auch im Zeichen des „Meekranz“. Zahlreiche Vereine suchen den Wald auf, um Zweige und Laub zu sammeln. Die Natur- und Forstverwaltung erklärt, was erlaubt ist – und was nicht.
Ein Umzug mit dem „Meekranz“ in Bascharage Foto: Editpress-Archiv/Claude Lenert
Der 1. Mai steht in Luxemburg nicht nur im Zeichen der Arbeiterbewegung, sondern auch einer alten Tradition: dem „Meekranz“. Der Kranz reiht sich neben dem Maibaum in eine Vielzahl von Maibräuchen, die noch aus der vorchristlichen Zeit stammen und mit dem Erblühen der Natur einhergehen. Heutzutage steht vor allem das gesellige Beisammensein zum Beginn der warmen Jahreszeit im Vordergrund. Zahlreiche Vereine und Privatpersonen gehen in den Wald, um junge Zweige sowie grünes Laub zu sammeln und daraus einen Kranz zu winden. Anschließend wird er in Wohnungen, an Gebäuden oder im öffentlichen Raum aufgehangen. Und nebenbei gibt es natürlich einen Anlass, den Grill anzuschmeißen und gemeinsam zu trinken. Doch worauf gilt es beim Spaziergang in den Wald und der Laubauswahl zu achten?