Luxemburg

Mann schlägt Hundewelpen so hart, dass er stirbt – Bewährung und Geldstrafe

Vor dem Strafgericht ist ein Hundehalter am Donnerstag unter anderem zu einem Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Hund im Dezember 2019 so arg geschlagen zu haben, dass das Tier kurz darauf starb.

Wer seinen Hund liebt, der schlägt ihn nicht. Wer es trotzdem tut, muss wissen, dass er hierfür vor Gericht landen und verurteilt werden kann.

Wer seinen Hund liebt, der schlägt ihn nicht. Wer es trotzdem tut, muss wissen, dass er hierfür vor Gericht landen und verurteilt werden kann. Foto: PETA

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Das hat die 18. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg am Donnerstag einmal mehr klargemacht: Hier wurde ein Hundehalter gestern wegen Tierquälerei zu einer Bewährungsstrafe von einem Monat sowie zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Zudem wurde ein Tierhalteverbot von fünf Jahren gegen den Mann ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer Forderung von drei Monaten Haft und einem Tierhalteverbot von 15 Jahren somit nicht durchsetzen.

Dem 24-Jährigen wurden gefährliche Tierquälerei und der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Mitte Dezember vergangenen Jahres hat er in Oberkorn einen Hundewelpen so arg geschlagen, dass dieser kurz darauf an seinen Verletzungen starb. Der Angeklagte hatte den Welpen zwar noch in die nächstgelegene Tierarztpraxis gebracht, doch jede Hilfe kam zu spät. Weil der Mann keine plausible Erklärung für den äußerst schlechten Zustand seines Welpen liefern konnte, erstattete die Tierärztin Anzeige.

Vor Gericht hatte der Angeklagte ausgesagt, das Tier habe das eine oder andere Häufchen in der Wohnung hinterlassen, was ihn genervt haben soll. Vor den Richtern gab er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der schweren Misshandlung nur halbherzig zu. Er soll dem Tier eigenen Aussagen zufolge lediglich ein paar Klapse auf den Hintern verpasst haben.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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