Luxemburg
Mann schlägt Hundewelpen so hart, dass er stirbt – Bewährung und Geldstrafe
Vor dem Strafgericht ist ein Hundehalter am Donnerstag unter anderem zu einem Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Hund im Dezember 2019 so arg geschlagen zu haben, dass das Tier kurz darauf starb.
Wer seinen Hund liebt, der schlägt ihn nicht. Wer es trotzdem tut, muss wissen, dass er hierfür vor Gericht landen und verurteilt werden kann. Foto: PETA
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Das hat die 18. Strafkammer des Bezirksgerichts Luxemburg am Donnerstag einmal mehr klargemacht: Hier wurde ein Hundehalter gestern wegen Tierquälerei zu einer Bewährungsstrafe von einem Monat sowie zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Zudem wurde ein Tierhalteverbot von fünf Jahren gegen den Mann ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft konnte sich mit ihrer Forderung von drei Monaten Haft und einem Tierhalteverbot von 15 Jahren somit nicht durchsetzen.