Fall aus 2018

Luxemburger Datenschutzkommission weist Justiz wegen „Jucha“-Datenbank zurecht

Die nationale Datenschutzkommission hat einen Ordnungsruf gegen die Luxemburger Generalstaatsanwaltschaft ausgesprochen. Hintergrund war eine Beschwerde, die ein Mann nach einem Vorstellungsgespräch bei der Justiz im Jahr 2018 vorgebracht hatte. Das Tageblatt hat nachgefragt, was das für die Staatsanwaltschaft bedeutet.

Luxemburger Datenschutzkommission weist Justiz wegen „Jucha“-Datenbank zurecht

Symbolfoto: dpa/Lino Mirgeler

Die Luxemburger Affäre, die sich vor einiger Zeit um umstrittene Datenbanken von Justiz und Polizei gedreht hatte, kommt noch immer nicht ganz zur Ruhe. Die nationale Datenschutzkommission (CNPD) des Großherzogtums hat in der „Jucha“-Affäre  einen „Rappel à l’ordre“, also einen Ordnungsruf, gegen die Generalstaatsanwaltschaft ausgesprochen. Der Hintergrund: Im Jahr 2018 hatten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft einen Bewerber für eine Stelle bei der Staatsanwaltschaft im Bewerbungsgespräch mit Daten aus der „Jucha“-Datenbank konfrontiert.

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