Fall aus 2018
Luxemburger Datenschutzkommission weist Justiz wegen „Jucha“-Datenbank zurecht
Die nationale Datenschutzkommission hat einen Ordnungsruf gegen die Luxemburger Generalstaatsanwaltschaft ausgesprochen. Hintergrund war eine Beschwerde, die ein Mann nach einem Vorstellungsgespräch bei der Justiz im Jahr 2018 vorgebracht hatte. Das Tageblatt hat nachgefragt, was das für die Staatsanwaltschaft bedeutet.
Symbolfoto: dpa/Lino Mirgeler
Die Luxemburger Affäre, die sich vor einiger Zeit um umstrittene Datenbanken von Justiz und Polizei gedreht hatte, kommt noch immer nicht ganz zur Ruhe. Die nationale Datenschutzkommission (CNPD) des Großherzogtums hat in der „Jucha“-Affäre einen „Rappel à l’ordre“, also einen Ordnungsruf, gegen die Generalstaatsanwaltschaft ausgesprochen. Der Hintergrund: Im Jahr 2018 hatten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft einen Bewerber für eine Stelle bei der Staatsanwaltschaft im Bewerbungsgespräch mit Daten aus der „Jucha“-Datenbank konfrontiert.