Risikominimierung

Luxemburg führt Kontrollen in Praxen für ästhetische Behandlungen durch

Die Polizei und die Gesundheitsdirektion führen unangekündigte Kontrollen in Praxen für ästhetische Eingriffe durch. Ziel ist es, Risiken für Patienten zu minimieren und Fachkräfte für geltende Vorschriften zu sensibilisieren.

Arzt und Patient bei Kontrollbesuch in Praxis, medizinische Untersuchung und Gesundheitscheck in den kommenden Wochen

In den kommenden Wochen sind mehrere Kontrollbesuche in Praxen geplant Symbolbild: Freepik/ArtPhoto_studio

Wer schön sein will, muss leiden? Das mit dem Leiden versucht Luxemburg derzeit aktiv zu vermeiden. Denn: Die Großherzogliche Polizei führt mit Unterstützung von Experten der Gesundheitsdirektion Kontrollen in Praxen, die ästhetische Behandlungen anbieten, durch – zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Das haben die Staatsanwaltschaft Luxemburg und die Gesundheitsdirektion am Mittwochnachmittag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Die Kontrollen prüfen durch unangekündigte Besuche und gegebenenfalls gerichtliche Durchsuchungen, ob nur zugelassene Personen reglementierte Gesundheitsberufe ausüben und ob Berufsbezeichnungen gesetzeskonform verwendet werden. Laut Pressemitteilung stehen insbesondere ästhetische Eingriffe invasiver Art im Fokus. Dazu gehören etwa Injektionen zu ästhetischen Zwecken mit unter anderem Botox, Hyaluronsäure und plättchenreichem Plasma (PRP) sowie chemische Fettreduktion.

Werden diese Eingriffe nicht fachgerecht durchgeführt, können sie schwere Gesundheitsrisiken wie Infektionen, Komplikationen oder bleibende Schäden verursachen. Staatsanwaltschaft und Gesundheitsdirektion erinnern daran, dass die Ausübung eines Gesundheitsberufs oder die Verabreichung von Arzneimitteln ohne entsprechende Zulassung eine Straftat darstellt.

Wer schön sein will ... muss zahlen?

Werden bei den Kontrollen Verstöße festgestellt, können die betroffenen Geräte, Produkte und Materialien beschlagnahmt werden. Anschließend leiten die zuständigen Justizbehörden die erforderlichen Maßnahmen nach Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung ein, schreiben die Behörden.

Neben der Strafverfolgung dienen diese Maßnahmen auch der Prävention: Sie sollen die Öffentlichkeit wie auch die betroffenen Fachkräfte auf die geltenden Vorschriften aufmerksam machen und für die hohen Anforderungen medizinischer Tätigkeiten sensibilisieren.

Die Staatsanwaltschaft und die Gesundheitsdirektion rufen dazu auf, bei invasiven ästhetischen Eingriffen wachsam zu bleiben und auf eine gültige luxemburgische Zulassung der Fachkräfte zu achten.

Patient prüft Fachkräfte-Zulassung in Luxemburg vor medizinischer Behandlung für sichere Gesundheitsversorgung

Patienten sollen sich im Vorfeld vergewissern, ob die Zulassung der Fachkräfte in Luxemburg gelten Bild: Direction de la Santé

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