Esch

Kläger bekommen recht: Allgemeiner Bebauungsplan muss abgeändert werden

Mit der Umänderung des allgemeinen Bebauungsplans (PAG) vom 21. Februar 2021 wurden etliche Häuser in Esch unter Denkmalschutz gestellt. Die Besitzer eines Hauses in der Bolivar-Straße hatten gegen diese Entscheidung Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht entschied kurz vor Weihnachten, dass tatsächlich nur bestimmte Elemente des Hauses schützenswert seien. Der Gemeinderat muss diesen Punkt in seinem PAG jetzt wieder abändern.

Nur diese zwei Fassadenseiten und das Dachgeschoss sind schützenswert

Nur diese zwei Fassadenseiten und das Dachgeschoss sind schützenswert Foto: Tageblatt-Archiv

Von dem Haus aus dem Jahre 1908 seien lediglich zwei Fassadenseiten und das Dach erhalten. „Wir haben keine Probleme damit, dass diese Elemente geschützt sein sollen“, sagt einer der Kläger dem Tageblatt. Ist jedoch das ganze Haus geschützt, dann werde es problematisch, sobald man im Inneren etwas renovieren wolle.

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