Fast 50 Prozent fallen durch
Ist das Führerscheinsystem in Luxemburg noch zeitgemäß?
Die Durchfallquote bei der praktischen Fahrprüfung in Luxemburg bleibt hoch: Im Jahr 2024 fiel fast jeder Zweite durch – alle Führerscheinkategorien zusammengenommen. Schaut man sich die Zahlen des Autoführerscheins an, ist die Erfolgsquote noch niedriger. Komplexe Verkehrssituationen, Sprachbarrieren und mangelnde Konzentration gehören laut Fahrlehrerverband zu den Gründen.
Fahrschulen bemängeln das Führerscheinsystem – eine neue EU-Richtlinie soll Abhilfe schaffen Foto: Editpress/Julien Garroy
In der Praxis herrscht Unzufriedenheit mit dem bestehenden Führerscheinsystem. Fahrschulen beklagen: „Zwölf Stunden Theorie und 16 Stunden Praxis sind nicht ausreichend, um Kandidatinnen und Kandidaten auf das selbstständige Fahren vorzubereiten“, so der Fahrlehrerverband „Fédération des maîtres-instructeurs“ in seinem Schreiben an das Tageblatt. Auch das Bewertungssystem, das von der „Société nationale de circulation automobile“ (SNCA) verwaltet wird, sei in den letzten Jahren kaum weiterentwickelt worden.
Auf eine parlamentarische Frage des Abgeordneten Sven Clement („Piraten“) hin hat Mobilitätsministerin Yuriko Backes (DP) im April Stellung zur aktuellen Situation rund um die Führerscheinprüfungen bezogen. Dabei wurde nicht nur die hohe Durchfallquote thematisiert, sondern auch eine kommende Reform auf europäischer Ebene angekündigt. Die Ministerin sprach von der Notwendigkeit „besserer Vorbereitung“ und verwies auf eine neue EU-Führerscheinrichtlinie, die sich derzeit in Planung befindet.
Die Erfolgsquote bei den Führerscheinabsolventinnen und -absolventen sinkt in den vergangenen sieben Jahren stetig. Schaut man sich die Zahlen der praktischen Prüfung für den Autoführerschein (Kategorie B) ohne begleitetes Fahren an, so liegt die Durchfallquote im vergangenen Jahr bei 58,1 Prozent. 2018 lag die Erfolgsquote bei 50,7 Prozent – das ist vergleichsweise hoch, bedeutet aber immer noch, dass jede zweite Person im Praxisexamen versagte. Deutlich erfolgreicher fallen die Examen der Autoführerscheine mit begleitetem Fahren aus, hier haben im vergangenen Jahr 45,2 Prozent die Prüfung nicht bestanden. Doch auch diese Zahlen verschlechtern sich, lag die Zahl der Nicht-Absolventinnen und -Absolventen 2018 noch bei 37,6 Prozent.
Die Gründe für die hohe Durchfallquote bei der praktischen Fahrprüfung seien vielfältig. Der Fahrlehrerverband benennt mehrere Faktoren, die das Bestehen erschweren: etwa die komplexer gewordenen Verkehrssituationen, das dichtere Verkehrsaufkommen oder Hindernisse durch Sprachbarrieren, insbesondere für mehrsprachige Kandidatinnen und Kandidaten.
Vereinfachte Theorieprüfung
Die Fahrstunden finden häufig direkt nach der Schule oder Arbeit statt, was die Konzentrationsfähigkeit der Fahrschülerinnen und Fahrschüler senkt. Der psychische Druck spiele außerdem eine Rolle: „Für viele junge Menschen handelt es sich um die erste wichtige Prüfung im Leben“, geht es aus dem Schreiben des Fahrlehrerverbandes hervor. Hinzu komme ein fehlendes Grundverständnis – während der theoretische Teil oft auswendig gelernt werde, zeige sich bei der praktischen Umsetzung, dass Regeln oder Verkehrszeichen nicht verstanden wurden.
Ein weiterer Aspekt, den Fahrschulen kritisch sehen, ist die Veränderung des theoretischen Prüfungssystems. „Die Theorieprüfung ist heute deutlich einfacher als früher“, heißt es. „Früher wurden Multiple-Choice-Fragen mit mehreren richtigen Antworten gestellt – das erforderte viel Verständnis.“ Heute hingegen ist stets nur eine Antwort korrekt, was es ermögliche, Fragen auch durch Logik oder Raten zu lösen.
Zudem sei es möglich, sich mit offiziellen Fragen online vorzubereiten – was dazu führe, dass Inhalte auswendig gelernt, aber nicht wirklich verstanden werden. Die Folge: In der praktischen Ausbildung müssten oft noch einmal grundlegende Verkehrsregeln erklärt werden.
Wer kontrolliert wen?
Die Bewertung der Kandidatinnen und Kandidaten liegt ausschließlich in den Händen der SNCA. Die Prüfenden werden alle fünf Jahre von unabhängigen Expertinnen und Experten unter die Lupe genommen und erhalten regelmäßige Weiterbildungen. Prüfungsbewertungen werden allerdings nicht begutachtet.
Ministerin Backes verwies in ihrer Antwort auf die parlamentarische Frage der „Piraten“ auf eine neue Führerscheinrichtlinie der EU, die sich aktuell in Vorbereitung befindet. Diese könnte grundlegende Änderungen im Prüfungs- und Ausbildungssystem mit sich bringen. Die genauen Auswirkungen auf Luxemburg sind noch unklar, ein Überblick über die geplanten Änderungen findet sich im „Background Briefing“ der EU vom Oktober 2024. Der vorläufigen Einigung zufolge soll etwa das begleitete Fahren ausgeweitet, eine Probezeit für Fahranfängerinnen und -anfänger von mindestens zwei Jahren und ein EU-weiter Entzug der Fahrerlaubnis bei Delikten eingeführt werden.
Vorwürfe zurückgewiesen
Nicht nur die hohe Durchfallquote sorgt für Aufsehen, sondern auch die Führerscheinpreise. Muss man in Frankreich im Schnitt 1.800 Euro auf den Tisch legen, kann der Führerschein in Deutschland „ADAC“ zufolge bis zu 4.400 Euro kosten. In Luxemburg muss man laut „Lalux“ maximal 2.000 Euro einrechnen – was vergleichsweise günstiger ist als in unseren Nachbarländern. Die Führerscheinpreise werden frei von den Fahrschulen festgelegt.
Die Vorwürfe der Kandidatinnen und Kandidaten – vor allem aber der oft zahlenden Eltern –, die Gründe für eine nicht bestandene Prüfung seien öfters beliebig und würden nur zur weiteren Geldeinnahme dienen, weisen die Fahrschulen zurück. „Ein Fahrlehrer kann nur eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Tag fahren, wenn ein Kandidat durchfällt, erweitert sich die Warteliste des Fahrlehrers – andere Kandidaten müssen dann noch länger warten, bis sie mit ihren Praxisstunden anfangen“, so die Äußerung des Verbandes. „Das ist nicht unbedingt gut für die Fahrschulen.“
Die SNCA stützt sich in ihrer Stellungnahme auf die Sicherheit: „Die Examinatoren sind lediglich dafür zuständig, zu kontrollieren, ob eine Person ein Gefährt sicher durch den Verkehr bewegen kann.“ Sei dies nicht der Fall, wird die Kandidatin oder der Kandidat laut europäischem Recht abgelehnt.