Justiz-Berufungsprozess
Geldstrafe für Gaston Vogel gefordert
Aufruf zu Hass und Diskriminierung wird Anwalt Gaston Vogel vorgeworfen. In erster Instanz freigesprochen, musste er sich diese Woche vor dem Berufungsgericht verantworten. Im Mittelpunkt steht ein sieben Jahre alter Brief.
Berufungsgericht Luxemburg: Es geht um die Frage, ob sich Anwalt Gaston Vogel mit einem Brief des Aufrufs zum Hass und der Diskriminierung schuldig gemacht hat Foto: Editpress/Julien Garroy
Es geht um einen offenen Brief von Me Gaston Vogel. In diesem prangert der Anwalt im August 2015 (!) die in seinen Augen seit vielen Jahren andauernden Missstände rund um ein gewisses Bettlertum auf dem Gebiet der Hauptstadt an. Vor Gericht spricht er von Belästigung und Menschenhandel durch organisierte Bettlergruppen. Sein Schreiben scheint Ausdruck eines Ras-le-bol – und ist kein Liebesbrief.