Esch-Belval
Esch sagt Nein: Warum Mieter sich monatelang nicht anmelden konnten
Mieter in Belval konnten sich nicht anmelden, weil sich weder der Eigentümer noch die Gemeinde an die Regeln hielten. Der Fall zeigt die Praxis auf dem Wohnungsmarkt und die Schwächen beim Mieterschutz.
Zur Miete wohnen bedeutet auch, vom Eigentümer abhängig zu sein Foto: Editpress/Alain Rischard
„Ich wollte einfach nur normal gemeldet sein.“ Luc Paul sitzt in einem Besprechungsraum der Redaktion und wirkt noch immer fassungslos. „Ich zahle Miete, ich habe einen Vertrag – und trotzdem sagt man mir, ich kann mich nicht anmelden.“ Mehr verlange er nicht, sagt er. „Ich bin kein Sozialfall. Ich arbeite. Ich kümmere mich um mein Kind. Ich will einfach nur korrekt registriert sein.“
Anfang Oktober erhielt Paul die Schlüssel für eine Wohnung im Gebäudekomplex „Feierstëppler“ in Belval. Das ursprünglich über 400 Quadratmeter große Appartement war zuvor in fünf Einheiten aufgeteilt worden: zwei größere Wohnungen und drei Studios. Alle sind belegt. Der Umbau erfolgte ohne Baugenehmigung.
Der Mietvertrag läuft seit dem 1. Oktober. Nach der Unterzeichnung habe ihm die Immobilienfirma geraten, noch eine Woche mit der Anmeldung zu warten. „Es müssten noch ein paar Formalitäten geklärt werden“, erinnert sich Paul. Von Nachbarinnen und Nachbarn habe er später immer wieder gehört, dass sie sich bislang vergeblich anmelden wollten. Als er es am 13. Januar selbst versuchte, wurde auch er bei der Gemeinde zurückgewiesen.
Ich bin kein Sozialfall. Ich arbeite. Ich kümmere mich um mein Kind. Ich will einfach nur korrekt registriert sein.
Luc Paul
Betroffener
Stattdessen bot man ihm eine „adresse de référence“ beim Sozialamt an – eine Meldeadresse für wohnungslose Personen in prekären Situationen. Dies akzeptierte Paul nicht: „Ich bin nicht obdachlos. Ich wollte keine Referenzadresse.“ Das Gesetz sieht zudem ausdrücklich vor, dass Personen, die sich wegen baurechtlicher Unstimmigkeiten nicht anmelden können, ins sogenannte „registre d’attente“ aufgenommen werden. Dem Tageblatt liegt jedoch Schreiben der Gemeinde Esch vor, demzufolge die Anmeldung abgelehnt wird. Als Grund werden nicht genehmigte Arbeiten angegeben – eine legale Basis für diese Ablehnung gibt es nicht.
Das Innenministerium schreibt auf Nachfrage des Tageblatt: „Grondsätzlech dierf eng Gemeng eng Déclaration d’arrivée net ouni Weideres refuséieren.“ Falls die Gemeinde daran zweifle, dass die betroffene Person an der angegeben Adresse wohnt, kann sie Kontrollprozeduren durchführen, so das Innenministerium weiter.
Luc Paul im Gespräch mit dem Tageblatt Foto: Editpress/Alain Rischard
Kein Einzelfall
Die Baugenehmigung wurde am 8. Oktober 2025 ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war der Umbau bereits abgeschlossen. Mieterinnen und Mieter wohnten teilweise schon monatelang in den neuen Wohnungen – ohne sich je offiziell bei der Gemeinde anmelden zu können. Dies wurde Paul und den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern erst Ende Januar 2026 ermöglicht. Zuletzt fehlte der Gemeinde offenbar der Nachweis über feuerfeste Türen. Der Vermieter reichte die entsprechenden Unterlagen nach. Bürgermeister Christian Weis (CSV) wollte den Fall gegenüber dem Tageblatt nicht kommentieren. Er bestätigte lediglich, dass das Warteregister festhalte, wenn jemand faktisch im Gemeindegebiet wohnt, auch wenn die Wohnung nicht konform ist.
In der Escher Gemeinderatssitzung vom 30. Januar wurde der Fall von Luc Paul und den anderen Mietern thematisiert. Oppositionsrat Marc Baum („déi Lénk“) kritisierte, dass es kaum verlässliche Zahlen zur Wohnsituation gebe – weder national noch lokal. „Alleine die Frage nach der Anzahl der Mieterschaft am gesamten Wohnungsmarkt kann nur geschätzt werden“, sagte Baum. Er forderte eine Wohnmarktanalyse für Esch.
Baum berichtete von mehreren Fällen, in denen Menschen sich nicht anmelden konnten, „weil bei der Situation des Wohnungsbesitzers etwas nicht stimmt“. Seit 2019 verpflichtet das Gesetz bezüglich der Gesundheits-, Hygiene-, Sicherheits- und Bewohnbarkeitskriterien von Mietwohnungen Eigentümer, ihre Pläne vor der Vermietung beim Bürgermeister einzureichen. Bei Verstößen kann dieser einschreiten – bis hin zu einer Neuunterbringung auf Kosten des Eigentümers. Die Kostendeckung gilt allerdings nur für bis zu drei Monate. Danach sind die Mieter auf sich gestellt. Durch die vorherrschende Wohnungskrise riskieren sie im schlimmsten Fall, auf der Straße zu landen. Weder die Bewohner noch die Gemeinde haben demnach ein Interesse daran, dass unzulässige Wohnungen konsequent geschlossen werden.
Eigentümer in Belval bekannt
Beim Eigentümer handelt es sich im Fall von Luc Paul um die Gesellschaft „Group Corcelli SA“. Dahinter steht der Unternehmer Pasquale Corcelli. Dieser ist durch seine Bauprojekte maßgeblich an der Gestaltung von Belval beteiligt. Zu erwähnen sind der Komplex „Feierstëppler“, das dazugehörige Ibis-Hotel sowie der im Bau befindliche „Square Mile“, an dem ein Vier-Sterne-Hotel entstehen soll.
Die Vermittlung der Wohnung geschah über die Gesellschaft „L’Agence Services s.à r.l.“. Diese hat ihren Sitz in Luxemburg-Stadt – an derselben Adresse wie die Corcelli-Gruppe. Das Tageblatt versuchte beide Unternehmen zu erreichen. Kontaktersuche bleiben seit dem 6. Februar unbeantwortet.
Auch Pauls Mietvertrag weist Unstimmigkeiten auf. Unterzeichnet wurde ein „Contrat de bail de colocation“. Paul mietet jedoch eine eigene Einheit, die als „Suite“ bezeichnet wird. Das wirft rechtliche Fragen auf: Eine Wohngemeinschaft setzt voraus, dass mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung mit geteilten Räumen bewohnen und einen gemeinsamen Mietvertrag abschließen. Im vorliegenden Fall handelt es sich hingegen um voneinander getrennte Wohneinheiten, die individuell genutzt werden. Bürgermeister Weis betont, die Gemeinde prüfe keine Mietverträge, sondern nur die bauliche Konformität. Ziel sei es, ein Register zu führen, „das der Realität entspricht“. In einer Stadt mit rund 38.000 Einwohnern sei das keine einfache Aufgabe.
Dennoch spiegelt das Register nicht die Wohn- und Lebenssituation von Mietern wider. Diese sind letztlich vom Eigentümer abhängig. Wenn dieser sich nicht an das geltende Recht hält oder seinen Pflichten nicht nachkommt, sind die Mieter die Leidtragenden. Für Paul bleibt die Erfahrung, „wie schnell man in eine Situation rutscht, für die man nichts kann“. Sein Wunsch sei schlicht, „dass so etwas künftig nicht mehr passiert“.
Über das „Registre d‘attente“
Seit 2013 wird beim kommunalen Personenregister zwischen dem Hauptregister und dem sogenannten „Registre d’attente“ unterschieden. Laut Gesetz müssen Personen unter anderem auf Letzterem eingetragen werden, wenn der angegebene Wohnort nicht für diesen Zweck infrage kommt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine gesetzliche oder behördliche Vorschrift den Aufenthalt aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit oder der Stadtplanung verbietet. Der Haken dabei ist, dass Personen in diesem Fall keinen Anspruch auf kommunale Dienste haben.
Daneben werden Menschen aus Drittstaaten unter verschiedenen Voraussetzungen auf das Warteregister gesetzt. Laut Pressestelle der Stadt Esch waren am 10. Februar 38.224 Personen in Esch gemeldet, 716 davon befanden sich im „Registre d’attente“. Diese Zahlen belegen einerseits, dass das Warteregister dem Bürgeramt durchaus bekannt ist. Andererseits wird deutlich, dass allein in Esch über 700 Personen in unbeständigen bis unsicheren Wohnverhältnissen leben.