Fall Sarah B.

Engagiertes Paar wirft Gefängnisverwaltung Verstoß gegen Menschenrechte vor

Werden der Inhaftierten Sarah B. in Schrassig Grundrechte verweigert? Das Paar Lucien und Colette Schumacher erhebt Anschuldigungen gegen die Gefängnisverwaltung. Parallel zum Engagement des Paares ließ die Vereinigung „Eran, eraus, an elo?“ ein Rechtsgutachten zu dem Fall erstellen.

Der Fall Sarah B. mag zwar juristisch abgeschlossen sein, doch nicht menschlich, sagt die Vereinigung „Eran, eraus, an elo?“

Der Fall Sarah B. mag zwar juristisch abgeschlossen sein, doch nicht menschlich, sagt die Vereinigung „Eran, eraus, an elo?“ Foto: Editpress/Alain Rischard

2015 ging die kleine Bianka spurlos verschwunden. Von ihr (oder ihrer Leiche) fehlt bisher jede Spur. Ein Gericht sah die Schuld der Mutter als erwiesen an und verurteilte sie zu 30 Jahren Haft, indessen die Staatsanwaltschaft nur 15 Jahre gefordert hatte. Die Angeklagte hatte damals darauf verzichtet, Berufung einzulegen. „Die Frau tickt eben nicht so wie wir“, sagt Christian Richartz, Präsident der Vereinigung „Eran, eraus, an elo?“. Schon bei der Urteilsverkündung hatte er damals gemeint, die Frau gehöre nicht in Haft, sondern eher in eine psychiatrische Anstalt. 

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