Urteil
Ehemaliger EIB-Mitarbeiter freigesprochen: „Glanzstunde für den Rechtsstaat“
Einem ehemaligen Mitarbeiter der Europäischen Investitionsbank (EIB) wurde vorgeworfen, im November 2013 Versicherungsbetrug begangen zu haben. Ein Suizidfall im Unternehmen soll ihn derart traumatisiert haben, dass er nicht mehr arbeitsfähig gewesen sei. Die Bank zweifelte jedoch daran und warf dem Mann Versicherungsbetrug vor. Die Vorwürfe ließen sich vor Gericht nicht bestätigen. Der Mann wurde freigesprochen.
Laut Gericht würde die Straftat, die die EIB ihrem ehemaligen Mitarbeiter vorwarf, überhaupt keinen Sinn ergeben Foto: Editpress-Archiv/Isabella Finzi
Das Bezirksgericht Luxemburg hat den 50-jährigen Ex-Mitarbeiter vom Verdacht des Versicherungsbetrugs freigesprochen. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Verteidigung. Für den Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft 18 Monate Haft und eine Geldstrafe gefordert. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass ein Tatnachweis einfach nicht zu führen war. Mehr noch: Die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat hätte überhaupt keinen Sinn ergeben, so die Verteidigung. Einer der Verteidiger bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion am Telefon als „Glanzstunde für den Rechtsstaat“. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.