Polizeireglement

Diese skurrilen Regeln gelten in verschiedenen Luxemburger Gemeinden

Die Polizeiverordnung regelt das alltägliche Leben in den Gemeinden. Darunter fallen mancherorts auch skurrile Regeln wie ein Kletter- oder „Cross-Dressing“-Verbot.

Skurrile Gemeindereglemente neben Regeln zum Rasenmähen auf einem Informationsblatt dargestellt

Neben Regeln, wann der Rasen gemäht werden darf, finden sich in Gemeindereglementen auch skurrile Artikel Foto: Editpress/Alain Rischard

Auf Bäume klettern oder „Cross-Dressing“: Das ist in manchen Gemeinden verboten. Ein Polizeireglement in einer Gemeinde regelt zum Beispiel den Verkehr. Auch Ruhezeiten sind darin festgelegt. Doch manche Kommunen haben etwas skurrile – oder Jahrzehnte alte Regeln. Ein kurzer Blick auf einzelne Gemeinden.

Verbot, auf öffentliche Bäume zu klettern

Baumkletterei ist unter anderem in Düdelingen, Contern und Monnerich im öffentlichen Raum verboten. „Es geht darum, dass öffentliche Bäume nicht beschädigt werden – mehr ist da nicht“, sagt Düdelingens Bürgermeister Dan Biancalana (LSAP). „Wir hatten allerdings noch keine solchen Fälle in Düdelingen.“ Die Strafen dafür liegen bei 25 bis 250 Euro.

Ähnlich begründet Conterns Gemeindeoberhaupt Dali Zhu (DP) das Verbot. Er gibt allergings zu: „Als Kind bin ich auch mal auf Bäume geklettert.“ Der Schöffenrat plane, dieses Jahr das „Réglement de police“ zu überarbeiten. Im zweiten Trimester 2026 soll das Verbot nicht aufgehoben, sondern geändert werden. Denn Bäume seien ein Sicherheitsrisiko: „Wer von einem Baum an der ‚Voie publique’ stürzt, fällt direkt auf die Straße“, sagt Zhu.

Auch in Monnerich ist das Klettern auf Bäume verboten. „Wenn uns gemeldet wird, dass jemand auf Bäume klettert, muss das kontrolliert werden“, sagt Bürgermeister Jeannot Fürpass (CSV).

„Cross Dressing“ – nur zu Fasching?

„Ein Relikt aus vergangener Zeit“ nennt Fürpass das nächste Verbot. In Monnerich war es bis vor zwei Jahren verboten, sich außerhalb von Fasching als ein anderes Geschlecht zu verkleiden. „Cross Dressing“ – die Praxis, Kleidung eines anderen Geschlechts zu tragen – war demnach nicht erlaubt. Deswegen hat Monnerich dieses Verbot gestrichen, als die Kommune 2024 das Polizeireglement aktualisiert hat. Ein „Réglement de la police“ sei „ein lebendes Dokument“, das „alle zwei bis drei Jahre überarbeitet werden soll“, sagt Fürpass.

Schifflingen hat das „Cross Dressing“-Verbot im September 2024 aufgehoben. Es sei ein Überbleibsel aus den 80er Jahren gewesen, sagt Bürgermeister Carlo Feiereisen (LSAP). „Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die Regel jemals angewendet wurde.“

Das Verbot gilt hingegen in Mondorf nach wie vor. „Wir haben immer darüber gelacht“, sagt Gemeindevater Steve Reckel (DP) über die noch geltende Regel. Der Schöffenrat habe deswegen bereits vor zwei Jahren das Polizeireglement überarbeiten wollen. Aber: „Wir mussten das auf Stand-by setzen“, sagt Reckel. Es gebe juristische Hürden. Der Staat arbeite selbst an einem Reglement, das als Vorlage für die Gemeinden dienen soll. Die „autonomie communale“ bleibe aber weiterhin bestehen. Dann erst könne Mondorf laut Reckel weitermachen: „Wir warten darauf, dass diese Vorlage fertig wird.“

Ich kann mich nicht daran erinnern, dass die Regel jemals angewendet wurde

Carlo Feiereisen,

Schifflinger Bürgermeister, zum Cross-Dressing-Verbot, das 2024 aufgehoben wurde

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